Presseaussendung · 19.01.2015 Vereinfachungen im Baugesetz Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken künftig ohne Baubewilligung möglich – "weiterer Punkt im Regierungsprogramm umgesetzt"

Veröffentlichung
Montag, 19.01.2015, 08:35 Uhr
Themen
Gesetzgebung/Baugesetz/Photovoltaik/Wallner/Rauch
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat eine Novelle zum Baugesetz zur Begutachtung versandt, informiert Landeshauptmann Markus Wallner:"Unser Ziel war und bleibt es, Bauvorschriften zu vereinfachen und Kosten zu reduzieren." Aktuelles Beispiel: Künftig können Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken ohne Baubewilligung errichtet werden – "damit wird ein wichtiger Punkt des Regierungsprogramms umgesetzt", betonen Wallner und Landesrat Johannes Rauch.

Im Baugesetz sind folgende Änderungen vorgesehen:
- Die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken ist künftig bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen baubewilligungsfrei, die Gemeindevertretung kann diese Bewilligungsfreiheit in näher zu bestimmenden Ortsteilen, sofern dies zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes erforderlich ist, mit Verordnung ausschließen. "Mit dem Entfall der Bewilligung für die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen wird ein Punkt des Regierungsprogramms umgesetzt", erläutert Landeshauptmann Wallner.  "Die Forcierung des Ausbaus von Solaranlagen ist ein wichtiger Schritt in Richtung Realisierung der Energieautonomie. Mit der Genehmigungsfreistellung wird es für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich einfacher eine Anlage zu errichten," erklärt Landesrat Rauch. 

- Dachvorsprünge bis zu 1 Meter Ausladung dürfen innerhalb der Abstandsflächen errichtet werden; die bisherige Regelung zu Dachvorsprüngen ist im Vollzug unterschiedlich gehandhabt worden.
- Die Bestimmung über die Mindestabstände wird übersichtlicher gestaltet; neu ist im Wesentlichen, dass für Bauteile bis zu einer Höhe von 1,80 Meter über dem Nachbargrundstück nur ein Mindestabstand von 1 Meter gelten soll.
- In Fällen, in denen bei Gebäuden im Wohngebiet zwar mehr, aber nicht mehr als die 1,5fache Anzahl der vorgeschriebenen Anzahl an Pflichtstellplätzen errichtet wird, soll die Einholung von Gutachten zur Beurteilung des Immissionsschutzes nicht notwendig sein.

  
Landeshauptmann Wallner sieht diese Maßnahmen als einen weiteren Schritt zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der Bauvorschriften: "Leistbares Bauen und Wohnen bleibt ein wichtiges Ziel des Landes." Landesrat Rauch ergänzt: "Leistbares Wohnen, erneuerbare Energieträger und energieeffizientes Bauen sind kein Widerspruch, sondern langfristig die kostengünstigste und umweltfreundlichste Lösung."

  
Die Novelle im Baugesetz erfolgt im Rahmen des Anpassungsgesetzes zur Seveso III-Richtlinie der EU.

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