Presseaussendung · 29.01.2015 Bäuerliches Siedlungsgesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 25. Februar 2015 möglich

Veröffentlichung
Donnerstag, 29.01.2015, 08:39 Uhr
Themen
Gesetzgebung/Landwirtschaft/Vorarlberg
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Bäuerlichen Siedlungsgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Mittwoch, 25. Februar 2015, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Der Bäuerliche Siedlungsfonds des Landes Vorarlberg soll zum Zweck des Bürokratieabbaus, der Kosteneinsparung und der Verfahrensbeschleunigung mit Ende des Jahres 2015 aufgelöst werden. Die Tätigkeit des Fonds beschränkt sich im Wesentlichen schon seit einigen Jahren auf die Gewährung von Zinszuschüssen. Die Finanzierung des Fonds über Zuschüsse von Gebietskörperschaften erfolgte in den letzten Jahren ausschließlich über das Land Vorarlberg. Daher können die vom Fonds gewährten Zinszuschüsse fortan direkt vom Land Vorarlberg gewährt werden.

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