Presseaussendung · 20.02.2015 Wallner: "Bauvorschriften vereinfachen, Kosten reduzieren" Landeshauptmann Wallner: "Weniger Bürokratie und Vorschriften gerade auch beim Wohnbau"

Veröffentlichung
Freitag, 20.02.2015, 14:11 Uhr
Themen
Wirtschaft/Wohnbau/Bauvorschriften/Wallner
Redaktion
Thomas Mair

Dornbirn (VLK) – "Unser Ziel war und bleibt es, Bauvorschriften zu vereinfachen und Kosten zu reduzieren", betont Landeshauptmann Markus Wallner anlässlich der Eröffnung der zweiten com:bau in Dornbirn. Bereits vor etlichen Monaten hat das Land über 50 Vereinfachungsvorschläge beim Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) eingebracht. Der Landeshauptmann verweist auch auf die Wohnbauförderungs-Richtlinien des Landes – die Systemumstellung führte zu Vereinfachungen und mehr Transparenz. Weitere Vereinfachungen bei den Bauvorschriften seien in der Begutachtungsphase, so Wallner.

Im Zuge des neu beschlossenen Wohnbauförderungsgesetzes ist es bereits zu Vereinfachungen gekommen: Dies wurde insbesondere durch  durch die Umstellung auf ein neues Förderungssysteme ermöglicht. Den unterschiedlichen Wünschen und Erfordernissen ist man mit einer Basisförderung und einem zusätzlichen Bonussystem gerecht worden. Außerdem wird stärker nach Einkommen und sozialen Verhältnissen des Förderungswerbers gefördert. Wer weniger verdient, bekommt mehr Geld. Und wer mehr Kinder hat, bekommt ebenfalls mehr Förderung. Darüber hinaus werden bestimmte Regelungen allgemeiner gefasst und die nähere Konkretisierung wird den Richtlinien überlassen, um schnell und flexibel aktuelle Erfordernisse berücksichtigen zu können


Vereinfachungen im Baugesetz


   Im Rahmen der Novelle zum Baugesetz, die sich gerade in Begutachtung befindet, ist beispielsweise vorgesehen, die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken künftig bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen baubewilligungsfrei zu ermöglichen. Die Gemeindevertretung kann diese Bewilligungsfreiheit in näher zu bestimmenden Ortsteilen, sofern dies zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes erforderlich ist, mit Verordnung ausschließen. "Mit dem Entfall der Bewilligung für die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen wird ein Punkt des Regierungsprogramms umgesetzt", erläutert Landeshauptmann Wallner. Vereinfachungen gibt es auch bei Dachvorsprüngen, die bis zu 1 Meter Ausladung innerhalb der Abstandsflächen errichtet werden dürfen. Auch die Bestimmung über die Mindestabstände wird übersichtlicher gestaltet.


Bautechnikverordnung


   Bereits vor einigen Monaten hat das Land über 50 gemeinsam mit der Wirtschaftskammer ausgearbeitete Vereinfachungsvorschläge beim Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) eingebracht. Bislang wurde rund die Hälfte der eingebrachten Vorschläge in den überarbeiteten OIB-Richtlinien berücksichtigt. "Geprüft wird derzeit inwieweit die vom OIB nicht berücksichtigten Vorschläge aus Vorarlberg in der neu zu erlassenden Bautechnikverordnung des Landes Eingang finden sollen und wir damit einen eigenen Vorarlberger Weg gehen", sagt der Landeshauptmann. Der abschließende Bericht des OIB wird bis Ende Februar in Vorarlberg erwartet.

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