Presseaussendung · 16.03.2015 Gemeindewahlen: Stichwahlen in zwei Städten und einer Gemeinde Insgesamt 26.841 Wahlberechtigte
- Veröffentlichung
- Montag, 16.03.2015, 15:57 Uhr
- Themen
- Politik/Wahlen/Stichwahl
- Redaktion
- Thomas Mair
Bregenz (VLK) – In zwei Städten und einer Gemeinde (Bludenz, Hohenems und Hörbranz) konnte beim ersten Wahlgang der Gemeindewahlen 2015 kein Bürgermeisterkandidat die absolute Mehrheit erreichen. Hier finden deshalb am Sonntag, 29. März 2015, Stichwahlen statt. Alle von der Landeswahlbehörde bekannt gegebenen vorläufigen Ergebnisse werden am Wahlsonntag unter www.vorarlberg.at/wahlen aktuell im Internet veröffentlicht.
Eine Stichwahl des Bürgermeisters findet in jenen Gemeinden statt, in denen sich am 15. März 2015 mehr als zwei Bürgermeister-Kandidaten der Direktwahl stellten und keiner dieser Wahlwerber die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen in diesem Wahlgang erreicht hat. Eine Stichwahl hat zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten zu erfolgen.
Am Sonntag, 29. März 2015 werden daher in folgenden Gemeinden Stichwahlen mit folgenden Kandidaten durchgeführt:
Bludenz: zwischen Josef Katzenmayer (42,2 Prozent) und Mario Leiter (40,1 Prozent )
Hohenems: zwischen Dieter Egger (45,3 Prozent ) und Richard Amann (35,1 Prozent)
Hörbranz: zwischen Karl Hehle (43,0 Prozent) und Josef Siebmacher (38,9 Prozent)
Insgesamt sind 26.841 Wahlberechtigte aufgerufen, an den Stichwahlen teilzunehmen. Wahlberechtigt bei dieser Wahl sind dieselben Personen, die auch schon für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl am 15. März 2015 das Wahlrecht besaßen. Dies sind in Bludenz 10.368, in Hohenems 11.436 und in Hörbranz 5.037 wahlberechtigte Personen.
Insgesamt davon Unionsbürger
Gemeinde Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt
Bludenz 4.985 5.383 10.368 457 434 891
Hohenems 5.584 5.852 11.436 406 381 787
Hörbranz 2.437 2.600 5.037 250 248 498
13.006 13.835 26.841 1.113 1.063 2.176
Jeder wahlberechtigten Person wird ein amtlicher Wahlausweis zugesendet, auf dem die Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie persönliche Angaben der wahlberechtigten Person angeführt sind. Dieser Ausweis, gemeinsam mit einem Identitätsnachweis, sollte zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitgenommen werden, da er eine Erleichterung im Arbeitsablauf der Wahlbehörde darstellt.
Öffnungszeiten
Die Wahllokale sind in Bludenz von 7:30 bis 13:00 Uhr, in Hohenems von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und in Hörbranz von 7:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.
Für die Stichwahl ist ein eigener Stimmzettel vorgesehen, der nur die Namen der beiden in der Stichwahl antretenden Wahlwerber enthält. Dieser wird nicht an die Wahlberechtigten verschickt, den Stimmzettel erhalten die Wähler erst bei der Stimmabgabe im Wahllokal.
Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist, seine Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben (z.B. wegen Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt) oder wer infolge Krankheit oder ähnlichen Gründen gehunfähig ist, hat Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Diese kann mündlich spätestens bis zum Freitag vor dem Tag der Stichwahl, das ist der 27. März 2015, 12:00 Uhr, beantragt werden. Schriftliche Anträge müssen dagegen bis Mittwoch, 25. März 2015, beim Gemeindeamt einlangen.