Presseaussendung · 17.03.2015 Zwei Gesetzesänderungen in Begutachtung Änderungsvorschläge bis 8. April möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 17.03.2015, 08:26 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Pelin Özmen

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat zwei Gesetzesentwürfe zur Begutachtung versandt: Die Änderung des Dokumenten-Weiterverwendungsgesetzes und die Änderung des Landes-Geodateninfrastrukturgesetzes. Die Gesetzestexte liegen bis Mittwoch, 8. April 2015, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und können auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Mit der Änderung des Dokumenten-Weiterverwendungsgesetzes soll der Anwendungsbereich des Gesetzes auf Bibliotheken, Museen und Archive erweitert und die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen erleichtert werden. Dadurch sollen insbesondere die Erstellung neuer Informationsprodukte und -dienste gefördert werden. Der Gesetzesentwurf sieht dazu ein grundsätzliches Recht auf Weiterverwendung, Entgeltbeschränkungen sowie die Verpflichtung, wenn möglich und sinnvoll, Dokumente und dazugehörige Metadaten elektronisch bereitzustellen, vor.

   Die Novelle zum Landes-Geodateninfrastrukturgesetz sieht eine Entgeltbeschränkung für Downloaddienste und Dienste zum Abrufen von Geodatendiensten vor. Das Entgelt soll durch die Reproduktion, Bereitstellung und Weiterverbreitung verursachten Grenzkosten beschränkt werden.

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