Presseaussendung · 02.06.2015 Mindestsicherungsgesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 18. Juni 2015 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 02.06.2015, 08:27 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Mindestsicherungsgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt noch bis Freitag, 16. Jänner 2015, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Mit diesem Gesetz soll insbesondere die Richtlinie 2013/33/EU zur Festlegung von (EU-weit geltenden) Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, auf Landesebene umgesetzt werden. Der Entwurf sieht neben Klarstellungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Minderjährigen und der Einführung einer unentgeltlichen Rechtsberatung und -vertretung für Asylwerber im Wesentlichen die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen vor.

Pressebilder

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com