Presseaussendung · 03.06.2015 Steuerreformgesetz: Vorarlberg will punktuelle Nachbesserungen Korrekturbedarf bei steuerlicher Behandlung des Wohnrechts bei Grunderwerb

Veröffentlichung
Mittwoch, 03.06.2015, 11:16 Uhr
Themen
Finanzen/Steuerreform/Wallner
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz/Wien (VLK) – Der vom Bund zur Begutachtung vorgelegte Gesetzesentwurf für die geplante Steuerreform ist von Landesseite sorgfältig geprüft worden. Heute, Mittwoch (3. Juni), hat Landeshauptmann Markus Wallner die abschließende Stellungnahme des Landes unterfertigt. "Der Ansatz einer gesamthaften Steuerentlastung – insbesondere im Lohn- und Einkommenssteuerbereich – wird aus Vorarlberg grundsätzlich begrüßt. Im Detail finden sich jedoch Regelungen, die punktuelle Nachbesserungen unverzichtbar machen", fasst der Landeshauptmann die Vorarlberger Stellungnahme zusammen.

Die Haltung des Landes gegenüber dem vorliegenden Entwurf zur Steuerreform sei "grundsätzlich positiv", sagt Wallner. Eine Entlastung in der Höhe von 4,9 Milliarden Euro könne sich sehen lassen und stärke jedenfalls die Kaufkraft. Allerdings müsse in einigen wichtigen Punkten nachgeschärft werden.

Korrekturbedarf beim Wohnrecht

  
Vor allem beim Umgang mit dem Wohnrecht sieht der Landeshauptmann "dringenden Korrekturbedarf". Wenn einer Person innerhalb der Familie Wohnrecht eingeräumt wird, so wird diese dem aktuellen Entwurf des Ministeriums zufolge steuerlich benachteiligt. "Eine solche Benachteiligung darf es nicht geben. Wohnrecht zu gewähren ist gerade in Vorarlberg eine gängige Praxis", betont Wallner: "Der Begutachtungsentwurf widerspricht in dieser Frage auch dem Verhandlungsergebnis".

   Präzisierungsbedarf gebe es darüber hinaus beim geplanten Mehrwertsteuer-Satz für Restauration und Übernachtung im Tourismus und bei den Abschreibungsregeln, die in einer entsprechenden Verordnung noch genauer festgelegt werden müssten, so der Landeshauptmann. Klarstellungen brauche es laut Wallner zudem in Sachen Konteneinsicht. "Es muss sichergestellt sein, dass die Privatsphäre geschützt bleibt. Nur ein gut geregeltes Verfahren kann Schutz vor Willkür und Automatismus bieten", erklärt Wallner.

Bis zur Beschlussfassung im Nationalrat müssten noch Gespräche geführt werden, so der Landeshauptmann weiter. Abseits davon sei man mit dem vorliegenden Entwurf zur Steuerreform zufrieden. "Es gibt noch einige Hürden zu nehmen, aber wir sind schon ein großes Stück weitergekommen. Ich bin zuversichtlich, dass die letzten Problembereiche auch noch entschärft werden", zeigt sich Wallner optimistisch.

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