Presseaussendung · 26.06.2015 Landesrat Bernhard: Telefonischer Gesundheitsservice auf Schiene Bundeszielsteuerungskommission erzielte wichtige gesundheitspolitische Weichenstellungen

Veröffentlichung
Freitag, 26.06.2015, 16:38 Uhr
Themen
Gesundheit/Bernhard
Redaktion
Gerhard Wirth

Wien (VLK) – In der jüngsten Sitzung der Bundeszielsteuerungskommission am Donnerstag, 25. Juni 2015, in Wien konnten mehrere gesundheitspolitische Weichenstellungen erzielt werden, berichtet Landesrat Christian Bernhard. So haben die Vertreter von Bund, Sozialversicherungen und Ländern die letzten noch offenen Eckpunkte zur Einführung eines telefonbasierten Erstkontakt- und Beratungsservice (TEWEB) festgelegt. Auch bezüglich Ausbau und Finanzierung der stationären Rehabilitation für Kinder und Jugendliche sowie in der Frage der Veröffentlichung von Qualitätsdaten der Spitäler gab es eine Einigung.

Nach Unterfertigung der jetzt beschlossenen Kooperationsvereinbarung für TEWEB werde der Hauptverband der Sozialversicherungen bis Mitte Oktober 2015  die Ausschreibung des Expertensystems durchführen, so Landesrat Bernhard zum Zeitplan. Das Pilotprojekt in den Ländern Vorarlberg, Niederösterreich und Wien könne dann voraussichtlich am 1. Jänner 2017 starten.

   Bernhard erwartet sich durch die Einführung von TEWEB maßgebliche Verbesserungen im Interesse der Patientinnen und Patienten: "Durch ein bundesweit einheitliches, öffentliches Informations- und Beratungssystem erhalten Bürgerinnen und Bürger rasche, kompetente und klare Informationen und Hilfestellungen, um die für sie richtigen gesundheitlichen Entscheidungen zu treffen und am Best Point of Service versorgt zu werden."

   Die Einigung über den österreichweiten Ausbau und die gemeinsame Finanzierung der Kinder-Reha ermöglicht Kindern und Jugendlichen künftig einen niederschwelligen Zugang zur Rehabilitation, unabhängig davon, ob sie diese nach einer Krankheit oder wegen einer angeborenen oder genetisch bedingten Behinderung bzw. Entwicklungsstörung brauchen. Die Bundesländer leisten hiefür ab heuer eine jährliche Pauschalzahlung von in Summe 8,5 Millionen Euro an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger.

   Die Qualitätsmessung medizinischer Leistungen in Krankenanstalten erfolgt aufgrund einheitlicher Parameter und wird jährlich in einem Bericht dargelegt. Dies dient zur Qualitätssicherung sowohl als auch Qualitätssteigerung. In Zukunft sollen diese Qualitätsdaten – webbasiert und in verständlicher Form – für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Landesrat Bernhard sprach sich dafür aus, diese Transparenz auch auf den niedergelassenen Bereich auszudehnen.

   Schließlich wurden zur Forcierung der tagesklinischen Leistungserbringung weitere Leistungsbündel definiert, die zu einer besseren Steuerungsmöglichkeit der Krankenhausleistungen und dadurch zu Kosteneinsparungen in den Spitälern führen sollen.

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