Presseaussendung · 30.06.2015 Archivgesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 30. August 2015 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 30.06.2015, 08:33 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Archivgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt noch bis Sonntag, 30. August 2015, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Die in Archiven gesammelten Daten, Dokumente und Gegenstände sind ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Erbes. In Vorarlberg fehlt bislang eine gesetzliche Grundlage für die Sicherung von und für den Zugang zu Archivgut. Mit dem vorliegenden Entwurf wird nun ein entsprechendes Gesetz für Archivgut des Landes und der Gemeinden sowie für landes- und gemeindenahe Einrichtungen geschaffen. Es finden sich darin Regelungen über die Aufbewahrung und die Sicherung von Archivgut sowie darüber, unter welchen Voraussetzungen Archivgut des Landes und der Gemeinden für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Eine gesetzliche Regelung ist auch erforderlich, um datenschutzrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Aufbewahrung personenbezogener Daten zu genügen.

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