Presseaussendung · 21.07.2015 Positiver UVP-Bescheid für Stadttunnel Feldkirch Umfangreicher Auflagenkatalog, aber die Vorteile des Projektes überwiegen

Veröffentlichung
Dienstag, 21.07.2015, 12:38 Uhr
Themen
Verkehr/Stadttunnel/Wallner/Rüdisser
Redaktion
Thomas Mair

Feldkirch (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung als UVP-Behörde hat nach siebenmonatiger Prüfung mit heutigem Beschluss (Dienstag, 21. Juli) einen positiven Bescheid für den Stadttunnel Feldkirch ausgestellt. Demnach ist dieses Projekt aufgrund der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtigung der Auflagen der Sachverständigen als umweltverträglich einzustufen. Damit ist eine wichtige rechtliche Hürde genommen, nun gelte es die weiteren Etappen in diesem komplexen Verfahren mit gleicher Sorgfalt und Konsequenz abzuarbeiten, so Landeshauptmann Markus Wallner, Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser und die Bürgermeister von Feldkirch und Frastanz, Wilfried Berchtold und Eugen Gabriel, im Pressefoyer.

Der Stadttunnel Feldkirch ist das erste Straßenbauprojekt in Vorarlberg, für das eine Genehmigung nach dem UVP-Gesetz beantragt wurde, betonte Landeshauptmann Wallner: "Der vorliegende Bescheid bezieht sich auf ein umfassend geprüftes Projekt, bei dem die positiven Auswirkungen für die Menschen in der Region Feldkirch und Frastanz eindeutig überwiegen. Im Bescheid wird ausdrücklich festgehalten, dass durch den Stadttunnel Feldkirch insgesamt die Lebensqualität für sehr viele Menschen wesentlich verbessert wird."
Zwei Jahre lang wurden die Auswirkungen des Projekts auf Umwelt, Natur, Landschaft und Menschen, aber auch auf Wirtschaft und Tourismus gründlich untersucht. "Es war dies das größte Bürgerbeteiligungsverfahren, das in Vorarlberg bei einem Verkehrsprojekt bisher durchgeführt wurde", bekräftigte LH Wallner die Bemühungen der Projektverantwortlichen um Offenheit, Dialog und Konsens. Schon in den Jahren zuvor waren Anrainer, Bevölkerung und auch das benachbarte Liechtenstein eingeladen, in zahlreichen Veranstaltungen und Gesprächen ihre Vorschläge für eine verbesserte Verkehrssituation in der Region Feldkirch einzubringen. "Von Anfang an dominierte das Bestreben, nicht nur die verkehrstechnisch beste Lösung, sondern auch die größtmögliche Akzeptanz dafür zu erzielen", so Wallner.

Auflagen erfordern viel Arbeit, sind aber erfüllbar

   Der UVP-Bescheid beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die beim Bau und auch beim Betrieb des Stadttunnels Feldkirch eingehalten werden müssen. Insgesamt sind über 300 Auflagen vorgeschrieben, dazu kommen 60 weitere Empfehlungen. Viele dieser Auflagen werden relativ einfach zu erfüllen sein, wenn es etwa um die Entsorgung der Baustellenabwässer, um die Beschränkung von Rodungsarbeiten auf einen bestimmten Zeitraum im Jahr (1. August bis 28. Februar) oder um die Verwendung von schwefelarmem Diesel für die Baustellenaggregate geht. Landesstatthalter Rüdisser unterstrich aber, dass die Erfüllung mancher Auflagen noch viel  Arbeit erfordere und weit über den Bau hinausgehe. So müssen Maßnahmen aus der Verkehrsuntersuchung noch im Detail geplant und mindestens sechs Monate vor der Teilinbetriebnahme vorgelegt werden. Nach der Teil- und Vollinbetriebnahme sind im Zeitabstand von einem, zwei und fünf Jahren die angestrebten Entlastungswirkungen durch Messungen an der Liechtensteinerstraße und an der L 190 zu kontrollieren, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen.  "Es muss daher weiterhin mit der gleichen Sorgfalt und Umsichtigkeit vorgegangen werden, die schon das bisherige Verfahren geprägt haben", so Landesstatthalter Rüdisser.

   Weitere Begleitmaßnahmen sollen die Entlastungswirkung während der Bauzeit und im Betrieb sicherstellen sowie weitere Verbesserungen für die entlasteten Straßenräume bringen. So wird die bereits heute sehr hohe Qualität der öffentlichen Verkehrsmittel im Raum Feldkirch/Frastanz weiter verbessert, für Fußgänger und Radfahrer wird mehr Platz geschaffen. Im Bereich Frastanz Felsenau werden Begleitmaßnahmen vorgezogen, beispielsweise die Sanierung der Brücke der Landesstraße 190 in der Felsenau. Auch wird 2018 das alte Gleis in der Illschlucht reaktiviert, um das Tunnelausbruchmaterial umweltfreundlich mit der Bahn abtransportieren zu können. Diese Umweltmaßnahme erspart tausende Lkw-Fahrten durch das Stadtgebiet.

Lebensqualität und Gestaltungsmöglichkeiten für die Stadt

   Feldkirchs Bürgermeister Wilfried Berchtold sieht im UVP-Bescheid die Anforderungen für die betroffenen Menschen in Feldkirch vor allem hinsichtlich der Verbesserung der Luft- und Lärmqualität erfüllt: "Mit dem positiven UVP-Bescheid ist der Weg geebnet, damit die täglichen Staus rund um die Bärenkreuzung, das erhöhte Verkehrsaufkommen in den Feldkircher Ortsteilen, die drittschlechtesten Luftwerte in Österreich und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken für die Feldkircher Bevölkerung möglichst rasch der Vergangenheit angehören". Der Frastanzer Bürgermeister Eugen Gabriel sieht im Projekt Stadttunnel die Chance, den Schleichverkehr über die Letze einzuschränken. Gabriel betonte, dass diese Stadttunnelvariante eine zentrale Forderung von Frastanz erfülle, indem das Naturschutzgebiet Frastanzer Ried nicht berührt wird.

Vier Wochen Beschwerdefrist

   Der UVP-Bescheid zum Stadttunnel Feldkirch ist bei der UVP-Behörde sowie in den Standortgemeinden acht Wochen lang öffentlich einsehbar. Verfahrensparteien haben das Recht, gegen die Entscheidung innerhalb von vier Wochen Beschwerde zu erheben. Über Beschwerden hat das Bundesverwaltungsgericht als nächste Instanz zu entscheiden. Geplanter Baubeginn für den Stadttunnel Feldkirch ist das Jahr 2018. Der Bescheid ist ab Mittwoch, 22. Juli auf www.vorarlberg.at einsehbar.

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