Presseaussendung · 30.09.2015 Landesrätin Wiesflecker: Sozialleistungen punktgenau gewähren "Inhalt ist wichtig und nicht die Verpackung"

Veröffentlichung
Mittwoch, 30.09.2015, 15:05 Uhr
Themen
Soziales/SozialCard/Wiesflecker
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die von der SPÖ geforderte SozialCard würde weit über das Ziel einer Harmonisierung von Sozialleistungen hinausgehen und wäre mit erheblichem Kostenaufwand verbunden, gibt Landesrätin Katharina Wiesflecker zu bedenken. "Im Vordergrund müssen die Leistungen für armutsgefährdete Familien stehen und nicht eine Karte", sagt Wiesflecker.

Mit einem Jahresticket zum Monatstarif können die Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung ein günstiges Verkehrsverbund-Angebot in Anspruch nehmen. Und mit der leistbaren Kinderbetreuung für armutsgefährdete Familien bis hin zur Kostenfreistellung ist ein weiterer wesentlicher Schritt in Richtung Kostenentlastung gesichert. Dies steht für Landesrätin Wiesflecker im Vordergrund ihrer sozialpolitischen Arbeit: "Ob die SozialCard ein adäquates Mittel ist, ist nachrangig."

   Die Expertengruppe des Landes hat festgestellt, dass eine SozialCard nur Sinn macht, wenn sie an die GIS-Gebührenbefreiung gekoppelt ist. Dies würde einen finanziellen Mehrbedarf von mindestens zehn Millionen Euro bedeuten. "In Anbetracht der budgetären Situation ist das im Moment nicht machbar", so Wiesflecker.

   Als problematisch beschreibt die Landesrätin auch die starre Einkommensgrenze für die Ausgabe einer SozialCard: "Fällt man darunter, bekommt man eine Leistung, liegt man darüber, bekommt man sie nicht. Mit dieser starren Grenze schafft man keine Anreize, sondern trägt nur zur Verfestigung der momentanen Situation bei." Wiesflecker bevorzugt daher Sozialleistungen in Form von Kostenentlastungen über soziale Staffellungen, wie eben auch beim Kinderbetreuungsmodell vorgesehen: "Wesentlich ist, was tatsächlich bei den Menschen ankommt."

   Zugleich sind die nächsten Schritte in Sachen Harmonisierung von Sozialleistungen schon geplant, sagt Wiesflecker. Die Abwicklung von Sozialleistungen des Landes – insbesondere Wohnbeihilfe und Mindestsicherung – wird nach dem Prinzip des one-stop-shops weiterentwickelt.

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