Presseaussendung · 04.10.2015 Erleichterungen bei Bau für Solar- und Photovoltaikanlagen Seveso-Anpassungsgesetz in Kraft getreten

Veröffentlichung
Sonntag, 04.10.2015, 09:00 Uhr
Themen
Gesetzgebung/Baugesetz/Photovoltaik/Wallner/Rauch
Redaktion
Johanna Lindner

Bregenz (VLK) – Das Anpassungsgesetz zur Seveso III Richtlinie der EU ist vor wenigen Tagen in Kraft getreten. Solar- und Photovoltaikanlagen können künftig - unter Einhaltung der Abstandsflächen und Mindestabstände - an bestehenden Bauwerken ohne Baubewilligung errichtet werden. "Damit wird ein weiterer, wichtiger Punkt des Regierungsprogramms umgesetzt", betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Umweltlandesrat Johannes Rauch.

Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen wie Einhaltung der Mindestabstände ist die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken künftig baubewilligungsfrei. "Diese Maßnahme ist ein weiterer Schritt zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der Bauvorschriften. Leistbares Bauen und Wohnen bleibt ein wichtiges Ziel des Landes", bekräftigt Wallner.

   "Die Forcierung des Ausbaus von Solaranlagen ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Energieautonomie. Mit der Genehmigungsfreistellung wird es für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich einfacher eine Anlage zu errichten", betont Rauch. Für ihn stelle leistbares Bauen, erneuerbare Energieträger und energieeffizientes Bauen keinen Widerspruch dar, sondern eine langfristige, kostengünstige und umweltfreundliche Lösung.

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