Presseaussendung · 16.11.2015 Spitalbeitragsgesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 30. November 2015 möglich

Veröffentlichung
Montag, 16.11.2015, 09:35 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Spitalbeitragsgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Montag, 30. November 2015, bei Gemeindeämter und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Der vorliegende Gesetzesentwurf bringt eine grundlegende Systemumstellung und damit verbunden eine Vereinfachung der Spitalbeitragsberechnung. Bisher erfolgte die Berechnung der Beiträge der einzelnen Gemeinden auf Basis der ihnen zuordenbaren Patienten. Dieses sowohl für die Krankenanstalten als auch für die Gemeinden aufwändige Verfahren wird nun von einer einwohnerzahlabhängigen Berechnung abgelöst. Zusätzlich werden die Gemeinden durch den neu einzuführenden Beitragszuschuss finanziell entlastet.

 

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