Presseaussendung · 04.12.2015 Land- und Forstarbeitsgesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 18. Dezember 2015 möglich

Veröffentlichung
Freitag, 04.12.2015, 09:37 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Johanna Lindner

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über eine Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Freitag, 18. Dezember 2015, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann unter www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge bekannt zu geben.

Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht Änderungen in der Bemessung der "Abfertigung alt" bei Saisonarbeitnehmerinnen und Saisonarbeitnehmer vor. Bisher belief sich die Bemessung am kollektivvertraglichen Mindestlohn. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen dient das tatsächliche Entgelt als Bemessungsgrundlage.

   Des Weiteren ist vorgesehen, dass Saisonarbeiterinnen mit Akkord- oder Prämienentlohnung die aus gesundheitlichen Gründen (Schwangerschaft, kurz nach der Entbindung) ihre Beschäftigung im Betrieb ändern mussten, einen Entgeltsanspruch erhalten, der dem Durchschnittsverdienst gleichkommt, den sie während der letzten 13 Wochen des Dienstverhältnisses vor der Änderung bezogen haben.

   Zusätzlich erfolgen Anpassungen im Hinblick auf die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung im ASVG sowie die Begründung eines Rückforderungsrechts der BV-Kasse gegenüber dem Versicherten, sofern sich innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Dienstverhältnisses die monatliche Bemessungsgrundlage verändert.

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