Presseaussendung · 15.12.2015 Anerkennung von Berufsqualifikationen neu geregelt Novellen in Begutachtung – Einsichtnahme und Änderungsvorschläge bis 11. Jänner 2016 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 15.12.2015, 08:54 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf einer Sammelnovelle 2016 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie ein geändertes Bergführergesetz zur Begutachtung versandt. Die Gesetzestexte liegen bis Montag, 11. Jänner 2016, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und können auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Mit der Richtlinie 2013/55/EU wurde die Berufsqualifikationsrichtlinie (RL 2005/36/EG) in wesentlichen Punkten geändert. Neu sind z.B. die Möglichkeit eines partiellen Berufszuganges, der Europäische Berufsausweis und die Informationsverpflichtungen des einheitlichen Ansprechpartners. Außerdem werden künftig bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die im Rahmen einer Berufspraxis oder durch lebenslanges Lernen erworben worden sind, stärker berücksichtigt. Diese Änderungen sollen nun für die Landesrechtsordnung mit der Sammelnovelle sowie der gleichzeitig zur Begutachtung versendeten Novelle des Bergführergesetzes umgesetzt werden.

   Abgesehen von den europarechtlich gebotenen Änderungen werden im Rahmen der Sammelnovelle kleinere Änderungen im Kindergartengesetz, Sportgesetz, Sozialbetreuungsberufegesetz sowie im Schischulgesetz vorgenommen. Besonders hervorzuheben ist die Einführung des Diplomsnowboardlehrers und des Snowboardführers im Schischulgesetz.

   Mit der Novelle zum Bergführergesetz wird – neben der Umsetzung der geänderten Berufsqualifikationsrichtlinie – das Führen, Begleiten und Unterrichten beim Sportklettern neu geregelt und die Tätigkeit entsprechend qualifizierten Personen (Sportkletterlehrer und Bergführer) vorbehalten. Abgesehen davon werden der Canyoning-Führeranwärter und der Sportkletterlehreranwärter neu eingeführt, der Berechtigungsumfang der Bergführer im Zusammenhang mit dem Führen und Begleiten beim Schilaufen klargestellt, das Bergführerabzeichen gestrichen und verschiedene Anpassungen im Bereich der Wanderführeraus-bildung vorgenommen.

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com