Presseaussendung · 30.12.2015 LH Wallner: 2016 bleibt Fokus auf Familien, leistbarem Wohnen und Wirtschaft Gezielte Verbesserungen im breiten Leistungsangebot des Landes: Alle wesentlichen Neuerungen zu Jahresbeginn auf einen Blick

Veröffentlichung
Mittwoch, 30.12.2015, 08:33 Uhr
Themen
Politik/Wallner
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Mit Jahresbeginn 2016 treten in Vorarlberg mehrere Neuerungen im Leistungsangebot des Landes in Kraft, die einerseits für die Bürgerinnen und Bürger und andererseits für die heimische Wirtschaft von Bedeutung sind. So wird etwa der Familienzuschuss des Landes indexiert. Eine Indexanpassung gibt es zudem beim Pflegekindergeld, bei der Mindestsicherung und beim Pflegegeld für Menschen mit Behinderungen. Zusätzliche Verbesserungen wird es unter anderem auch bei der Wohnbauförderung geben, berichtet Landeshauptmann Markus Wallner.

Die hohe Wertschätzung, die das Land den Familien entgegenbringt, drücke sich auch in der neuerlichen Indexierung des Familienzuschusses aus, verdeutlicht Wallner. Die Zahl der zuschussbeziehenden Familien liegt aktuell bei etwa 1400. Für das Jahr 2016 sind rund vier Millionen Euro für den Familienzuschuss veranschlagt. "Die familienpolitischen Schwerpunkte des Landes werden im neuen Jahr in voller Intensität fortgesetzt", betont der Landeshauptmann.

   Ebenfalls indexangepasst werden das Pflegekindergeld, die Mindestsicherungssätze sowie das Pflegegeld für Menschen mit Behinderungen. "Es geht darum, durch die Stärkung und Entlastung der Familien ein Verbleiben von Familienangehörigen mit Behinderung in der eigenen Familie und dem gewohnten Umfeld zu ermöglichen", führt der Landeshauptmann aus.

   Punktuelle Verbesserungen bringt das Jahr 2016 auch bei der Neubauförderung, der Wohnhaussanierung und der Wohnbeihilfe. Neu eingeführt wird ein Kinderzuschuss. "Diese Förderung soll junge Familien entlasten, die infolge der Geburt bzw. Adoption eines Kindes besonders stark von den Rückzahlungsverpflichtungen für einen Neubauförderungskredit betroffen sind", erklärt Landeshauptmann Wallner. Für die Dauer von zwei Jahren erhalten sie einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 50 Euro bei einem Kind und 75 Euro je Kind bei Mehrlingsgeburten.Die Einkommensgrenze für Ein-Personen-Haushalte wird moderat von bisher 2900 Euro auf nunmehr 3000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze für Zwei- bzw. Mehr-Personen-Haushalte wird von 5100 Euro auf 5300 Euro erhöht.

   In der neu gültigen Wohnhaussanierungsrichtlinie ist die Gesamtsanierung gegenüber der Bauteilsanierung geringfügig gestärkt worden. Die Obergrenze der anrechenbaren Sanierungskosten für umfassende Sanierungen von Eigenheimen sind auf 1.400 Euro pro Quadratmeter angehoben worden. Neu eingeführt wurde darüber hinaus eine Objektförderung an Eigentümergemeinschaften.

   In den Richtlinien zur Wohnbeihilfe wurde die Höhe des frei verfügbaren Vermögens angepasst. Für einen 1-Personenhaushalt wird künftig frei verfügbares Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro nicht für die Abdeckung der Wohnkosten berücksichtigt. Dieser Betrag erhöht sich um 5000 Euro für jede weitere Person.

   Bürokratieabbau ist das Ziel des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes, das mit Jahresbeginn in Kraft tritt. Mit ihm wird der Bäuerliche Siedlungsfonds des Landes Vorarlberg aufgelöst. Die bislang vom Fonds gewährten Zinszuschüsse werden danach direkt vom Land Vorarlberg gewährt. Die Verfahren lassen sich auf diese Weise deutlich schneller und kostengünstiger abwickeln.

   Eine spürbare Entlastung für breite Bevölkerungsgruppen in Vorarlberg wird auch das Steuerreformgesetz des Bundes bringen, das mit Jahresbeginn in Kraft tritt und insbesondere im Lohn- und Einkommenssteuerbereich deutliche Verbesserungen vorsieht.

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