Presseaussendung · 07.01.2016 Jagdgesetznovelle – Neuregelung für Wildseuchen nötig Landesrat Schwärzler für eine Verordnungsermächtigung für TBC-Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen

Veröffentlichung
Donnerstag, 07.01.2016, 15:56 Uhr
Themen
Agrar/Jagd/Schwärzler
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – In der im Jahr 2016 vorgesehenen Novellierung des Jagdgesetzes ist es laut Landesrat Erich Schwärzler notwendig, eine Verordnungsermächtigung aufzunehmen, derzufolge die Landesregierung zur Vorbeugung und Bekämpfung von Wildseuchen, insbesondere TBC, konkrete Maßnahmen festlegen kann.

Dabei ist insbesondere an folgende Regelungen gedacht:
- Pflicht zur Erlegung von seuchenkrankem oder seuchenverdächtigem Wild.
- Änderung des Abschussplanes und Anordnung von Abschussaufträgen durch die Behörde beim Auftreten von seuchenkrankem oder seuchenverdächtigem Wild.
- Pflicht zur Vorlage von erlegtem seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Wild.
- Regelung zur Beprobung von seuchenkrankem oder seuchenverdächtigem Wil  

"Durch diese Gesetzesänderung kann ein wichtiger Beitrag für gesunde Wild- und Nutztierbestände geleistet und insbesondere die TBC-Situation im Land entschärft werden", so Landesrat Erich Schwärzler.

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