Presseaussendung · 13.01.2016 Qualitätssicherung nach heutigen Anforderungen in Betreuung und Pflege Gut abgestimmte Steuerungsinstrumente, neue Heimbauverordnung

Veröffentlichung
Mittwoch, 13.01.2016, 12:32 Uhr
Themen
Soziales/Pflege/Wiesflecker
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Um die Betreuungs- und Pflegequalität in Vorarlberg zu sichern, sollen in den Jahren 2016 und 2017 ein gezieltes Qualitätsmanagement und Benchmarking eingeführt und mit den bewährten Instrumenten Case Management und Care Management zu einem bestens abgestimmten Vier-Säulen-Modell vernetzt werden. Um die Qualität auch in baulicher Hinsicht bei den Vorarlberger Pflegeheimen zu sichern, wurde die bestehende Heimbauverordnung, nicht zuletzt auf Anregung der Heimträger, auf die heutigen Anforderungen neu ausgerichtet.

"Auch diese Neuerungen folgen unseren Leitsätzen im Betreuungs- und Pflegewesen – 'So viel wie möglich ambulant, so viel wie nötig stationär' und Orientierung am Nahraum", sagte Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker in einer Pressekonferenz am Mittwoch, 13. Jänner 2016, im Landhaus.

   Case Management, das ist die qualifizierte Einzelfallbegleitung vor Ort, und Care Management, die regionale Angebotssteuerung, sind in Vorarlberg bereits gut eingeführt, ebenso das seit fünf Jahren in den Vorarlberger Pflegeheimen eingesetzte BESA (Bedarfsklärungs- und Abrechnungs-System). Das Besondere an BESA ist, dass es die Ressourcen der Bewohnenden ins Zentrum stellt und damit die individuelle Pflege gewährleistet, erklärte der neue Pflege-Fachbereichsleiter des Landes, Martin Herburger. Die Bewohnenden sind in die Beurteilung ihrer eigenen Ressourcen und in die Ziele der Pflege einbezogen. BESA hilft die zur Verfügung stehenden Ressourcen bedarfsgerecht und effektiv einzusetzen. Nächste Schritte sind die Aktualisierung des Qualitätsmoduls und Anpassung an die Vorarlberger Erfordernisse bis Mitte 2016 und in der zweiten Jahreshälfte die Vorbereitungen zur Umsetzung in zehn bis zwölf Einrichtungen. 2017 soll die abschließende Einführung des Updates folgen.

   Als neue vierte Säule in der Qualitätssicherung soll künftig ein gemeinsames Benchmarking den Leistungserbringern helfen, sich gegenseitig an guten Beispielen zu orientieren. "Ein kontinuierlicher Vergleich von Leistungen, Prozessen und Praktiken, auch im wirtschaftlichen Bereich soll ermöglichen, von guten Erfahrungen zu profitieren und voneinander zu lernen, aber auch Fehlentwicklungen und Wettbewerbsnachteile zu ermitteln und zu beseitigen", so Landesrätin Wiesflecker.

   Zur Überarbeitung der Heimbauverordnung wurde eine mit Fachleuten u.a. aus den Bereichen Pflege, Sanitätspolizei, Brandschutz und Bautechnik besetzte Arbeitsgruppe eingesetzt. Ziel war es laut Landesrätin Wiesflecker, Bewohnerinnen und Bewohnern eine hohe Wohnqualität und den in den Heimen Beschäftigten einen leistungsgerechten Arbeitsplatz zu ermöglichen und gleichzeitig die Strukturkosten gering zu halten: "Die verfügbaren Mittel sollen zukünftig vermehrt zu Gunsten des Erhalts und Ausbau der Betreuungs- und Pflegequalität im Personalbereich zur Verfügung stehen".

   Eine wesentliche Neuerung in der Heimbauverordnung ist die Erhöhung der Mindestbettenanzahl von 30 auf 54 Betten. Die Verordnung lässt abe Platz für Innovationen, sodass es bei entsprechend ausgearbeiteten Konzepten und Kooperationen möglich ist, die Mindestbettenanzahl zu reduzieren. Die Mindestgröße von Pflegezimmern wird von 25 auf 22 Quadratmeter reduziert, was aber keine Einschränkung der Qualität bedeutet, weil die Errichtung eines Vorraumbereiches als nicht mehr erforderlich erachtet wird. Wichtig ist zudem in Pflegeheimen das Erleben der  Gemeinschaft. Diese unterstützt auch die Teilhabe des Bewohnenden. Bei komplexen Situationen spielt die Raumgröße eine nachgeordnete Bedeutung.

   Auch in den hauswirtschaftlichen Bereichen werden Strukturen den Anforderungen angepasst und möglichst kostensparend umgesetzt. So können z.B. Pflegebäder sowie Vorrats-, Geräte-, und Lagerräume wohngruppenübergreifend genutzt werden.

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