Presseaussendung · 02.02.2016 Klare Spielregeln für erfolgreiche Integration Land Vorarlberg legt Integrationsvereinbarung für Konventionsflüchtlinge vor – Bei Integrationsverweigerung wird Mindestsicherung gekürzt

Veröffentlichung
Dienstag, 02.02.2016, 14:49 Uhr
Themen
Integration/Wallner/Rauch/Schwärzler
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – 2016 liegt das Hauptaugenmerk in der Asylpolitik darauf, den Zuzug von Flüchtlingen zu verringern und die Integration der Bleibeberechtigten zu forcieren. Als erstes Bundesland hat Vorarlberg eine Integrationsvereinbarung erarbeitet. Diese wird mit den Konventionsflüchtlingen getroffen, damit die Integration auf der Grundlage klarer Regeln gelingen kann, so Landeshauptmann Markus Wallner, Landesrat Erich Schwärzler und Landesrat Johannes Rauch im Pressefoyer am Dienstag, 2. Februar 2016. Klar festgehalten ist auch, dass bei Nichterfüllen der Vereinbarung Sanktionsmaßnahmen gesetzt werden.

Die schlanke, klar formulierte Integrationsvereinbarung beruht auf dem Prinzip "Fördern und Fordern", sagte Wallner: "Wir wollen die Asylberechtigten dabei unterstützen, sich in unsere Gesellschaft einzufügen. Umgekehrt verlangen wir von ihnen die Bereitschaft und den Willen, ihren Teil für ein gutes Zusammenleben zu leisten." Solche Spielregeln seien wichtig und so sei auch klar, dass eine Verweigerung nicht geduldet wird. "Das führt zur Kürzung der Mindestsicherung", so Wallner.

   Die Integrationsvereinbarung beinhaltet zum einen die wesentlichen Grundregeln des Zusammenlebens. Dazu zählen insbesondere die Regeln der Demokratie, das Gewaltverbot (auch in der Familie), der Vorrang staatlicher Gesetze vor den Regeln einer Religion, das Recht der Menschen auf Selbstbestimmung innerhalb des gesetzlichen Rahmens, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Schulpflicht für Mädchen und Buben. Zum anderen werden die geforderten Integrationsleistungen genannt. Das sind Spracherwerb, Anerkennung der Gesetze und der hiesigen Lebensart sowie die Bereitschaft zur Arbeit. Dementsprechend werden der verpflichtende Besuch von Deutschkursen und von Werte- und Orientierungskursen sowie die Teilnahme an Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen verlangt.

   Die Integrationsvereinbarung ist bei der Bezirkshauptmannschaft bei Beantragung der Mindestsicherung zu unterschreiben. Sie wird dort ab 15. Februar 2016 aufliegen und rückwirkend bis zum 1. Jänner 2016 ausgeweitet, d.h. all jene anerkannten Flüchtlinge, die schon seit Jahresbeginn Mindestsicherung beziehen, werden noch einmal den Weg zur BH suchen müssen. Die Einhaltung der Vereinbarung wird von der BH kontrolliert.

   Auch Landesrat Rauch stellte sich klar hinter die vom Land unter Beratung der Projektestelle "okay.zusammen leben" erarbeitete Integrationsvereinbarung. Es sei wichtig darauf zu achten, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt nicht verloren geht - speziell in der Flüchtlingsfrage. "Erfolgreiche Integration ist eine gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe, für die  jeder seinen Beitrag leisten muss. Das bedeutet Rechte und Pflichten für beide Seiten basierend auf den gesetzlichen Grundlagen wie die Grundwerte der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EU-Grundrechtscharta, der Verfassung und rechtsstaatlicher. Konventionsflüchtlinge müssen Deutschkurse und Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt absolvieren. Das heißt im Gegenzug aber auch, dass genügend Deutschkurse bereit gestellt werden", betonte Rauch. Das unterstrich auch Landesrat Schwärzler. Er verwies einmal mehr das im Vorarlberger Landtag einstimmig beschlossene Vorarlberger Integrationsleitbild.

Pressebilder

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com