Presseaussendung · 29.02.2016 Bundespräsidentenwahl: Auslandsösterreicher müssen Antrag stellen Eintragung in die Wählerevidenz kann bis 24. März beantragt werden

Veröffentlichung
Montag, 29.02.2016, 15:03 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Bundespräsident
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Für die Bundespräsidentenwahl am Sonntag, 24. April 2016, sind wahlberechtigte österreichische Staatsangehörige mit inländischem Hauptwohnsitz automatisch in die Wählerevidenz eingetragen. Auslandsösterreicherinnen und -österreicher, die wählen wollen, müssen bis spätestens Donnerstag, 24. März, die Eintragung in die Wählerevidenz beantragen. Nähere Informationen dazu siehe auf www.vorarlberg.at.

Wahlberechtigt sind bei der Bundespräsidentenwahl alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht  ausgeschlossen sind. Zudem müssen sie am Stichtag 23. Februar 2016 in einer Gemeinde Österreichs mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Nicht-österreichische Unionsbürgerinnen und -bürger, die ihren Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde haben, sind bei der Bundespräsidentenwahl nicht wahlberechtigt.

Beantragung von Wahlkarten


  
Schon jetzt können Wahlkarten beantragt werden. Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden (etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland), oder Personen, die infolge Krankheit oder aus ähnlichen Gründen gehunfähig sind und die Möglichkeit der Stimmabgabe vor der Wahlkommission für Gehunfähige in Anspruch nehmen wollen.

   Die Ausstellung einer Wahlkarte kann beim zuständigen Gemeindeamt schriftlich (z.B. über www.wahlkartenantrag.at) bis Mittwoch, 20. April 2016, oder mündlich bis Freitag, 22. April 2016, 12.00 Uhr, beantragt werden. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Sofern die beantragende Person nicht amtsbekannt ist, ist die Identität in allen Fällen nachzuweisen. Da den Gemeindeämtern die Stimmzettel erst Anfang April zur Verfügung stehen werden, kann erst ab diesem Zeitpunkt mit der Versendung bzw. Aushändigung der Wahlkarten begonnen werden.

Wahl-Hotline des Landes

  
Für nähere Auskünfte zu den Bundespräsidentenwahlen stehen das zuständige Wohnsitzgemeindeamt oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 zur Verfügung. Auch per E-Mail an wahlinfo@vorarlberg.at werden Fragen zur Wahl entgegengenommen. Weitere Informationen siehe auf www.vorarlberg.at.

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