Presseaussendung · 15.03.2016 Bundespräsidentenwahl: Gemeinden legen Wählerverzeichnisse auf Einsichtnahme bis 24. März möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 15.03.2016, 14:18 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Bundespräsident
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Ab heute, Dienstag, liegen in den meisten Vorarlberger Gemeindeämtern die Wählerverzeichnisse für die Bundespräsidentenwahl auf und sind bis Donnerstag, 24. März, einsehbar. Nur in jenen Gemeinden, die mehr als 10.000 Einwohner zählen und daher eigene Hauskundmachungen auszuhängen haben, kann diese Auflagefrist auf eine Woche verkürzt werden, somit können die Wählerverzeichnisse hier erst ab Freitag, 18. März, eingesehen werden.

Die genauen Einsichtsstunden sowie die Bezeichnung des Amtsraumes, in dem das Wählerverzeichnis aufliegt, sind an der Amtstafel der jeweiligen Gemeinde kundgemacht. Innerhalb der Einsichtsfrist kann zum Wählerverzeichnis schriftlich oder mündlich ein Berichtigungsantrag bei der Gemeinde gestellt werden.

   Wahlberechtigt bei der Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016 sind neben allen österreichischen Staatsbürgern, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz mit Stichtag 23. Februar 2016 in einer Gemeinde in Österreich hatten und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, auch alle  Auslandsösterreicherinnen und -österreicher, die noch bis spätestens 24. März bei ihrer zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen.

   Spätestens Anfang April werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen, dann steht die endgültige Zahl der Wahlberechtigten für die Bundespräsidentenwahl fest.

   Für Auskünfte und Informationen zur Bundespräsidentenwahl: Die von der Landeswahlbehörde eingerichtete Wahlhotline ist unter der Telefonnummer 05574/511-21880 werktags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Auch per E-Mail an wahlinfo@vorarlberg.at werden Fragen entgegengenommen. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at/wahlen abrufbar.

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