Presseaussendung · 15.03.2016 Landesrätin Wiesflecker: Konstruktive Gespräche zur Weiterentwicklung der Mindestsicherung Erstes Treffen der Sozialreferentinnen und -referenten der Länder mit Bundesminister Stöger

Veröffentlichung
Dienstag, 15.03.2016, 17:22 Uhr
Themen
Soziales/Mindestsicherung/Wiesflecker
Redaktion
Gerhard Wirth

Wien (VLK) – Die Weiterentwicklung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in der neuen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern stand im Mittelpunkt der Konferenz der Sozialreferentinnen und -referenten am Dienstag, 15. März, in Wien. Dabei führten die Landespolitikerinnen und -politiker – für Vorarlberg Landesrätin Katharina Wiesflecker – die Verhandlungen erstmals mit dem neuen Sozialminister Alois Stöger.

Einer der wesentlichen Punkte, die diskutiert wurden, betrifft das so genannte Verschlechterungsverbot, laut dem Bezieherinnen bzw. Bezieher der Mindestsicherung nicht schlechter gestellt werden dürfen als in der geltenden Mindestsicherung des jeweiligen Bundeslandes. In der neuen Bund-Länder-Vereinbarung werde nun eine Änderung – nicht jedoch der vollständige Entfall – des Verschlechterungsverbotes vorgesehen, so Landesrätin Wiesflecker im Anschluss an die Gespräche.

   Was eine unterschiedliche Behandlung von Konventionsflüchtlingen und subsidiär Schutzbedürftigen in der Mindestsicherung betrifft, wird das vom Bund in Aussicht gestellte Gutachten abgewartet. Parallel dazu liegt ein neues Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes zur Statusrichtlinie vor, das eine Schlechterstellung von subsidiär Schutzbedürftigen nicht zulässt. Hier erfolgen weitere rechtliche Prüfungen. Ziel der Sozialreferentinnen und -referenten sei jedenfalls eine einheitliche österreichweite Vorgehensweise, betont Wiesflecker.

   Eine generelle Deckelung von Leistungen wird von den Ländern mit großer Mehrheit abgelehnt, weil dies vor allem Familien treffen würde. Zudem bestehen auch laut Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes gleichheitsrechtliche Bedenken gegen eine solche Regelung. 

   In der neuen 15a-Vereinbarung soll ausdrücklich auch die Gewährung von Sachleistungen ermöglicht werden. Vorarlberg praktiziert dies vor allem im Bereich der Wohn- und Betriebskosten, erklärt Wiesflecker.

   Aufgrund der angespannten Situation sprachen sich die Sozialreferentinnen und
-referenten für eine Kostenbeteiligung des Bundes an der Mindestsicherung aus. Derzeit tragen diese Kosten die Länder und Gemeinden. "Allerdings stehen wir dem Thema Verbundlichung kritisch gegenüber, weil wir damit Handlungsspielraum aus der Hand geben würden", gibt Landesrätin Wiesflecker zu bedenken. Generell könne eine wirkliche Entlastung in der Mindestsicherung nur durch ein Zusammenspiel der vorgelagerten Systeme erzielt werden, also mit AMS-Projekten, Angeboten für leistbares Wohnen sowie im Bereich der Integration mit mehr Deutschkursen.

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