Presseaussendung · 18.03.2016 Kindergartengesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 4. April möglich

Veröffentlichung
Freitag, 18.03.2016, 08:51 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Kindergartengesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Montag, 4. April 2016, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf der Homepage des Landes Vorarlberg abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die Rahmenbedingungen in den Kindergärten verbessert und zeitgemäß gestaltet werden. So ist es beispielsweise auf Grundlage der neuen Randzeitenregelung möglich, dass an Stelle einer Kindergartenpädagogin auch eine Kindergartenassistentin mit zumindest fünf Jahren Berufserfahrung die Betreuung der Kinder an Randzeiten übernehmen kann. Gleichzeitig sollen Familien mit niedrigen Einkommen durch sozial gestaffelte Kindergartentarife entlastet werden.

   Weiters wird die gesetzliche Grundlage für die Verwendung von Daten ausgebaut und damit die Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Kindergärten untereinander aber auch zwischen Kindergarten und Volksschule gestärkt. Zur Umsetzung von Verpflichtungen des Landes aus staatsrechtlichen Vereinbarungen wird für Eltern jener vierjährigen Kinder, die nicht zum Kindergartenbesuch angemeldet sind, ein verpflichtendes Elterngespräch vorgesehen. Abgesehen davon entfällt die derzeitige Form der Zutrittsbewilligung durch die Kindergarteninspektorin und werden die Kindergartenhelferinnen (Kindergartenhelfer) künftig als Kindergartenassistentinnen (Kindergartenassistenten) bezeichnet.

Zum Begutachtungsentwurf: www.vorarlberg.at/vorarlberg/land_politik/land/gesetzgebung/weitereinformationen/legistik-portal/begutachtungsentwuerfe.htm

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