Presseaussendung · 11.04.2016 Umweltinstitut: Vorarlberger Bierproben ohne Beanstandung Landesrat Bernhard: Glyphosat-Anwendung im Zweifel ganz verbieten

Veröffentlichung
Montag, 11.04.2016, 15:59 Uhr
Themen
Gesundheit/Lebensmittel/Bier/Bernhard/Rauch
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Ende Februar sorgten Berichte über den Nachweis des Unkrautbekämpfungsmittels Glyphosat in verschiedenen deutschen Biermarken für Aufregung. Das Umweltinstitut des Landes hat daraufhin Vorarlberger Biersorten unter die Lupe genommen. Die Untersuchungsergebnisse liegen nun vor. In keiner der untersuchten heimischen Bierproben konnte Glyphosat über der Bestimmungsgrenze nachgewiesen werden. Deshalb besteht für die Bevölkerung kein Anlass zur Sorge, berichtet Gesundheitslandesrat Christian Bernhard.

Im Lebensmittellabor des Umweltinstituts wurden insgesamt 15 Proben der Vorarlberger Bierhersteller untersucht. Die Glyphosat-Bestimmung in Bier erfordert ein sehr aufwendiges Analysenverfahren mit einer hochempfindlichen Instrumentalanalytik. Mit dem angewandten Verfahren können Spuren von Glyphosat bis zu einer Bestimmungsgrenze von zwei Mikrogramm pro Liter, das sind zwei Millionstel Gramm, gemessen werden. Bei den Analysen war Glyphosat in keiner Probe über diesem Wert nachweisbar.

   Glyphosat wird in großen Mengen zur Unkrautbekämpfung eingesetzt. Allein in Österreich liegt der Handelsumsatz nach einer Erhebung für das Jahr 2014 bei rund 340 Tonnen. Neben der Unkrautbekämpfung kommt Glyphosat auch bei der Behandlung von Futter- oder Nahrungsmitteln vor der Ernte direkt am Feld zum Einsatz, wodurch eine gleichmäßige Trocknung der Ernte erzielt wird. So gelangt Glyphosat unweigerlich in die Nahrungskette. Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten ist in Österreich diese Form der Behandlung des Getreides, das für Brauzwecke angebaut wird, verboten.

   Für Bier existiert kein direkter Lebensmittelgrenzwert, sehr wohl aber für die Ausgangsprodukte Wasser, Hopfen und Getreide. So sind für Gerste Glyphosat-Rückstände bis zu relativ hohen 20 Milligramm pro Kilogramm (20 Tausendstel Gramm) gesetzlich toleriert. Damit ist eine Verschleppung von Glyphosat auch in Biererzeugnisse zu erwarten, wenn nicht die Anwendung von Glyphosat, wie in Österreich, schon bei der Braugerste-Erzeugung strengen Regelungen unterliegt. 

   Glyphosat wurde von der Weltgesundheitsorganisation WHO im Herbst 2015 als "wahrscheinlich krebserregend beim Menschen" eingestuft. Die Diskussionen um die Gefährlichkeit des Unkrautbekämpfungsmittels laufen seither sehr kontroversiell. Die Entscheidung der EU-Kommission zur weiteren Zulassung von Glyphosat soll voraussichtlich im Mai dieses Jahres erfolgen.

   Für Landesrat Bernhard braucht es in Anbetracht der offenen Fragen hinsichtlich der Gesundheitsschädlichkeit von Glyphosat eine strenge Prüfung im Sinne des Vorsorge- und Minimierungsgebots. Bernhard fordert, dass im Zweifel ein Verbot für die Glyphosat-Anwendung verhängt werden muss.

   Auch Umweltlandesrat Johannes Rauch verweist darauf, dass Medizinerinnen/Mediziner und Umweltschutzorganisationen seit Jahren vor den Risiken dieses Stoffes für Mensch und Natur warnen. "Glyphosat wurde im Urin von Menschen gefunden, im Brot und im Bier. Österreich sollte sich daher ganz klar gegen eine Zulassungsverlängerung aussprechen", so Rauch.

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com