Presseaussendung · 08.06.2016 Änderung des Kanalisationsgesetzes in Begutachtung Änderungsvorschläge bis 22. Juni möglich

Veröffentlichung
Mittwoch, 08.06.2016, 08:45 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Andrea Schwarzmann

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Kanalisationsgesetzes zur Begutachtung versandt. Bis Mittwoch, 22. Juni liegt der Gesetzestext bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur Einsicht auf und kann auf der Homepage des Landes Vorarlberg abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat während dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen.

Die wichtigsten Neuerungen im Kanalisationsgesetz betreffen die Gebührenregelung. Die Änderungen sehen vor, eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr für die Kanalbenützung ähnlich zu den Wasser- und Abfallgebühren einführen zu können. Auf Wunsch der Gemeinden soll eine Kombination von verbrauchsabhängiger Gebühr und verbrauchsunabhängiger Grundgebühr möglich werden. Damit kann der tatsächlichen Kostenstruktur für die Abwasserbeseitigungsanlagen besser entsprochen werden, die sich zum größten Teil aus Fixkosten zusammensetzt.

   Neben einer Reihe von Begriffskonkretisierungen und Anpassungen der behördlichen Befugnisse sollen zudem im Kanalisationsgesetz bei der Berechnung des Anschlussbeitrages die Außenwände nicht mehr zur Geschossfläche gezählt werden. Damit werden Anschlussnehmer, die Gebäude im Sinne der Energieeffizienz mit entsprechend starken Außenwänden errichten, nicht benachteiligt.

   Link zum Begutachtungsentwurf:
http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/land_politik/land/gesetzgebung/weitereinformationen/legistik-portal/begutachtungsentwuerfe.htm

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