Presseaussendung · 01.07.2016 Notifikationsgesetz: Entwurf in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 10. August möglich

Veröffentlichung
Freitag, 01.07.2016, 09:24 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Notifikationsgesetzes zur Begutachtung versandt. Bis Mittwoch, 10. August liegt der Gesetzestext bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur Einsicht auf und kann auf der Homepage des Landes Vorarlberg abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat während dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen.

Die Anpassungen im Notifikationsgesetz sind aufgrund von EU-Richtlinien erforderlich. Hervorzuheben ist insbesondere die Ausweitung der Notifikationspflicht auf Vorschriften betreffend Dienste der Informationsgesellschaft. Dazu zählen etwa Vorschriften betreffend Online-Wetten oder ein Verbot der Verbreitung jugendgefährdender Inhalte über das Internet. Derartige Vorschriften sind künftig bereits im Entwurfsstadium der Europäischen Kommission mitzuteilen.

   Neu ist auch, dass künftig nach Mitteilung einer beabsichtigten technischen Vorschrift allenfalls weitere Mitteilungen an die Europäische Kommission notwendig sind, wenn die Kommission oder ein anderer Mitgliedstaat eine ausführliche Stellungnahme zur notifizierten Vorschrift erstattet hat.

   Im Übrigen werden im Gesetz Verweise auf andere EU-Rechtsakte aktualisiert und die Änderungen durch den Vertrag von Lissabon berücksichtigt.

   Link zum Begutachtungsentwurf: www.vorarlberg.at/vorarlberg/land_politik/land/gesetzgebung/weitereinformationen/legistik-portal/begutachtungsentwuerfe.htm

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