Presseaussendung · 09.09.2016 Pflegeheime: Land Vorarlberg nimmt Experten-Prüfbericht ernst LR Wiesflecker und LR Bernhard: Angemessene Betreuung und Pflege ist sichergestellt

Veröffentlichung
Freitag, 09.09.2016, 12:47 Uhr
Themen
Soziales/Gesundheit/Pflege/Wiesflecker/Bernhard
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Kritikpunkte im Prüfbericht zur Situation an den Vorarlberger Betreuungseinrichtungen und Pflegeheimen werden beim Land sehr ernst genommen und verantwortungsbewusst weiterverfolgt, betonen Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker und Gesundheitslandesrat Christian Bernhard. Ganz klar zurückgewiesen wird aber der Vorwurf, die Zahl der Pflegekräfte liege unter dem gesetzlichen Mindestschlüssel. Die Erhebung des Schlüssels sei nicht einfach und zudem mit einer Stichtagsregelung verbunden. Eine angemessene Pflege sei auf alle Fälle sichergestellt, betont Wiesflecker.

Die rund 50 Pflegeheime in Vorarlberg haben eine Vielzahl an Vorschriften zu beachten und unterliegen strengen Überwachungen. Sie werden von mehreren Aufsichtsorganen, die jeweils unterschiedliche Zielsetzungen haben, geprüft. Neben der im Pflegeheimgesetz vorgesehenen Fachaufsicht des Landes, die von der Bezirkshauptmannschaft wahrgenommen wird, werden Einschauen von der OPCAT-Kommission des Bundes, des OPCAT-Kommission des Landes, der Besuchskommission und der BewohnerInnenvertretung vorgenommen. "Es muss uns ein gemeinsames Ziel sein, dass die Prüfungsergebnisse an das Land kommuniziert werden, um eine Nachkontrolle auch wirklich von einer Stelle aus durchführen zu können", so LR Wiesflecker als Reaktion auf den Vorwurf, Land und Volksanwaltschaft seien uneins.

   Zur Personalsituation unterstreicht die Landesrätin das Bemühen von Landesseite, genügend Personal in den Pflegeheimen zu haben und die nötigen Fachkräfte zu bekommen. Sie weist darauf hin, dass im Rahmen der GUKG-Novelle nun neue Berufsgruppen definiert sind: gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz. Der Mindestpersonalschlüssel in Zusammenhang mit dem DKI Schlüssel ist eine Stichtagserhebung und muss in Korrelation mit der Ergebnisqualität betrachtet werden.

   Bezüglich sexueller Übergriffe in Heimen müsse eine Hilfestellung bzw. ein klarer Plan vorliegen, was in solchen Fällen zu tun ist. "Das dient als Handlungsanleitung für das Personal und ist zugleich ein Signal an die Angehörigen, dass dieses Thema weder tabuisiert noch bagatellisiert wird", erklärt Wiesflecker. Um einen richtigen und fachlich korrekturen Umgang mit möglichen Übergriffsfällen zu finden, wird ein Kompetenz-Team eingerichtet, das mit der Erstellung eines Leitfadens für alle (Pflege-)Heime beauftragt ist.

   LR Wiesflecker und LR Bernhard betonen die Bedeutung der Kontroll-Aufgaben der Landesvolksanwaltschaft und ihrer Kommissionen für den präventiven Schutz der Menschenrechte. "Die Kommission der Volksanwaltschaft kontrolliert Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann. Dazu gehören auch Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Hier gilt es, eng und gut zusammenzuarbeiten, um künftig jede denkbare Form von Gewalt und Missbrauch zu verhindern", so Wiesflecker und Bernhard.

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