Presseaussendung · 18.09.2016 LSth. Rüdisser: "Regelung zu Sonn- und Feiertagsöffnung bleibt unverändert" Verordnung um zwei weitere Jahre bis Ende 2018 verlängert – Landesstatthalter: "Nein zu genereller Sonntagsöffnung"

Veröffentlichung
Sonntag, 18.09.2016, 09:00 Uhr
Themen
Wirtschaft/Handel/Rüdisser
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat kürzlich dem Erlass über die Offenhaltezeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zugestimmt. Die bisherige Regelung wird damit um zwei weitere Jahre bis Ende 2018 verlängert. Die geltende Verordnung macht es Inhabern kleiner Lebensmittelgeschäfte möglich, in der Zeit zwischen 7 Uhr und 12 Uhr auch sonn- und feiertags für zwei Stunden offen zu halten. Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer dürfen jedoch nicht beschäftigt werden. "Die derzeitige Praxis hat sich gut bewährt", betont Wirtschaftsreferent Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser.

Die Regelung für ein zweistündiges Offenhalten der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen war im November 1998 geschaffen worden. Seitdem wurde die Regelung immer wieder verlängert. Sowohl die Wirtschaftskammer Vorarlberg als auch die Arbeiterkammer Vorarlberg haben gegen die Neuerlassung der Sonn- und Feiertags-Öffnungszeitenverordnung keinen Einwand erhoben. Eine generelle Sonntagsöffnung kommt für den Landesstatthalter nicht infrage. "Der arbeitsfreie Sonntag ist wichtig, um neue Kräfte zu tanken. Auch in der Bevölkerung gibt es eine große Mehrheit, die eine generelle Sonntagsöffnung klar ablehnt", so Rüdisser.

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com