Presseaussendung · 19.10.2016 LH Wallner: "Neues Kinder- und Jugendgesetz geht in Begutachtung" 1.100 Jugendliche haben sich online beteiligt – Einschränkungen bei Ausgehzeiten für 16-Jährige sollen entfallen – Strengere Regelungen bei Tabakwaren vorgesehen

Veröffentlichung
Mittwoch, 19.10.2016, 13:42 Uhr
Themen
Jugend/Kinder/Beteiligung/Wallner
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Von der Vorarlberger Landesregierung ist der fertig gestellte Entwurf über die Änderung des Kinder- und Jugendgesetzes zur Begutachtung versandt worden, informiert Landeshauptmann Markus Wallner. Mit der Novelle entfallen unter anderem die bisherigen Einschränkungen bei den Ausgehzeiten für 16-Jährige. Verschärfungen sind bei E-Zigaretten und Shishas vorgesehen. "Mehr Kinder- und Jugendbeteiligung auf Gemeindeebene, Vereinfachungen beim Altersnachweis sowie kinder- und jugendgerechte Strafbestimmungen sind weitere wichtige Neuerungen", betont Wallner.

In das neue Kinder- und Jugendgesetz haben rund 1.100 Jugendliche, zahlreiche Jugendeinrichtungen und gut 20 Experten ihre Anregungen, Vorschläge und Ideen eingebracht. "In einem umfangreichen und bislang einzigartigen Beteiligungsprozess haben die Jugendlichen das Gesetz maßgeblich mitgestaltet", hebt Wallner den breit angelegten Prozess hervor, der hinter dem Gesetzesentwurf steht. Im Ergebnis zeigt sich für den Landeshauptmann, "dass unsere Kinder und Jugendlichen sehr gut in der Lage sind, mit Verantwortung umzugehen". Die Kinder und Jugendlichen hätten große Vernunft und Reife an den Tag gelegt, so Wallner: "Entstanden ist ein Gesetz von Jugendlichen für Jugendliche".

Neuerungen in breitem Beteiligungsprozess erarbeitet

  
Die Novelle erfüllt einen lang gehegten Wunsch vieler Jugendlichen: Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes soll es für 16-Jährige keine Einschränkungen bei den Ausgehzeiten mehr geben – die Vorgaben der Eltern können aber natürlich andere sein. Für die Altersgruppen unter 16 bleiben die Regeln für Ausgehzeiten unverändert. Damit wird eine österreichweit einheitliche Regelung auch in Vorarlberg umgesetzt.

   Auf der anderen Seite reagiert das Gesetz auf aktuelle, auch gesundheitsgefährdende Trends. So wird das Rauchverbot für unter 16-Jährige auch auf E-Zigaretten, E-Shishas und andere verwandte Produkte ausgeweitet. "Hier haben die Kinder und Jugendlichen im Beteiligungsprozess besondere Verantwortung gezeigt und die Ausweitung selbst vorgeschlagen", zeigt sich der Landeshauptmann beeindruckt.

   Neuerungen sind darüber hinaus bei den Strafbestimmungen vorgesehen, die kinder- und jugendgerechter ausgestaltet werden sollen. Statt einer unmittelbar drohenden Geldstraße ist vorgesehen, dass bei Gesetzesübertretungen in der Regel zuerst ein Informations- und Beratungsgespräch durchgeführt wird; insbesondere im Wiederholungsfall kann der Jugendliche auch zur Ableistung von gemeinnütziger Arbeit angehalten werden. Und erst dann, als letztes Mittel, bei Nichterscheinen zum Gespräch oder Verweigerung der Arbeit, kann eine Geldstrafe verhängt werden.

   Weitere wichtige Änderungen: In Zukunft soll auch die Vorarlberger Jugendkarte (360-Card) als Altersnachweis gelten, nicht mehr nur amtliche Lichtbildausweise. Außerdem soll die Kinder- und Jugendbeteiligung gestärkt werden – insbesondere auf Gemeindeebene. Kinder und Jugendliche sollen besonders bei Themen, die sie betreffen, stärker beteiligt werden. "Das soll die Eigenverantwortung der Jugendlichen stärken", betont Landeshauptmann Wallner.

   Der entsprechende Gesetzesentwurf ist online auf www.vorarlberg.at im Legistik-Portal abrufbar. Die Begutachtungsfrist endet nach etwa fünf Wochen. Das neue Kinder- und Jugendgesetz soll im ersten Quartal 2017 in Kraft treten.

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