Presseaussendung · 25.10.2016 Geändertes Jugendgesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 23. November möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 25.10.2016, 08:26 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Jugendgesetzes zur Begutachtung versandt. Bis Mittwoch, 23. November, liegt der Gesetzestext bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur Einsicht auf und kann auf der Homepage des Landes Vorarlberg abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat während dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf beruht weitgehend auf Vorschlägen des Vorarlberger Jugendbeirats sowie auf einer im Auftrag der Vorarlberger Landesregierung durchgeführten Studie zum Jugendgesetz, an der Kinder und Jugendliche, Eltern sowie Experten aus der Verwaltung, Exekutive und Sozialarbeit im Rahmen von Umfragen, Gruppendiskussionen und Experteninterviews teilgenommen haben.

   Die wesentlichen Inhalte betreffen die Kinder- und Jugendförderung, eine verstärkte Kinder- und Jugendbeteiligung, den Wegfall von Ausgehbeschränkungen für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, eine Ausdehnung des Tabakverbotes auf verwandte Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder E-Shishas, sowie die Verankerung des Vorrangs von Informations- und Beratungsgesprächen bzw. von Leistungen für das Gemeinwohl anstelle von Geldstrafen.

   Link zum Begutachtungsentwurf: www.vorarlberg.at/vorarlberg/land_politik/land/gesetzgebung/weitereinformationen/legistik-portal/begutachtungsentwuerfe.htm

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