Presseaussendung · 10.11.2016 Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel verordnet Wichtige Maßnahmen, um Ausbreitung des Krankheitserregers zu vermeiden

Veröffentlichung
Donnerstag, 10.11.2016, 17:39 Uhr
Themen
Gesundheit/Tiere/Vogelgrippe
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Wegen der aktuellen Vogelgrippe-Fälle hat der Bund eine Geflügelpest-Verordnung erlassen, die in der Nacht auf Freitag, 11. November, um 0:00 Uhr in Kraft tritt.

Darin werden die Gemeinden Bregenz, Fußach, Gaißau, Hard, Höchst, Hörbranz, Kennelbach, Lauterach, Lochau, Lustenau und Wolfurt als Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund ihrer Lage an Gewässern ausgewiesen. In diesen Gebieten gilt Stallpflicht für Geflügel und als Haustiere gehaltene Vögel, d.h. diese sind in Stallungen oder jedenfalls geschlossenen, nach oben abgedeckten Käfigen zu halten, damit sie nicht in Kontakt mit Wildvögeln und deren Kot kommen. Brieftauben dürfen in der Umgebung ihrer Schläge zu Trainingszwecken aufgelassen werden, vorausgesetzt, sie werden im Schlag gefüttert und getränkt.

   Wichtig: Das Tränkwasser darf kein Oberflächenwasser sein, zu dem Wildvögel Kontakt haben. Und vor dem Betreten eines Stalles müssen die Straßenschuhe desinfiziert werden oder beim Stalleingang gegen Stallschuhe ausgetauscht werden.

   Weiters müssen bestimmte Auffälligkeiten bei Geflügel oder Hausvögeln gemeldet werden. D.h. wenn ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme der Tiere, ein Rückgang der Eierproduktion oder eine höhere Mortalitätsrate festgestellt werden, ist das der Bezirkshauptmannschaft als zuständiger Behörde bekanntzugeben.

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