Presseaussendung · 27.12.2016 Umfangreiches Gesetzgebungsprogramm des Landes im 1. Halbjahr 2017 Deregulierungsgesetz für weitere Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau – Novellen des Jugendgesetzes und des Wettenrechtes

Veröffentlichung
Dienstag, 27.12.2016, 09:31 Uhr
Themen
Politik/Gesetzgebung/Wallner/Mennel
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Bürokratiestopp und Verwaltungsvereinfachung bleiben erklärte Landesziele, wie ein Blick auf das umfangreiche Gesetzgebungsprogramm des Landes für das erste Halbjahr 2017 zeigt. Mit dem Deregulierungsgesetz 2017 soll es zu Erleichterungen für die Bürger und Bürgerinnen, die Wirtschaft und die Verwaltung kommen, kündigen Landeshauptmann Markus Wallner und Legistik-Landesrätin Bernadette Mennel an. Wertvolle Verbesserungen sollen auch die Novellen des Kinder- und Jugendgesetzes und des Wettenrechtes bringen.

Mit dem Deregulierungsgesetz 2017 spannt die Landesregierung einen breiten Bogen in Sachen Verwaltungsmodernisierung und Bürokratiestopp: im Baurecht soll die Schlussüberprüfung entfallen, auf ausgewiesenen Campingplätzen soll ein breiteres Tourismusangebot möglich sein, Bewilligungsverfahren nach dem Starkstromwegerecht sollen erleichtert werden, die Gemeinden sollen in der Organisation des Gemeindesanitätsdienstes mehr Spielraum erhalten und mehrere Gesetze sollen überhaupt aufgehoben werden, insbesondere das Lichtspielgesetz, das Wohnbaufondsgesetz und das Gesetz über landwirtschaftliche Materialseilbahnen.

Bürokratiebremse

  
"Die zunehmende Normenflut wird zu Recht beklagt. Für Vorarlberg setzen wir den eingeschlagenen Weg deshalb weiter fort und sorgen im eigenen Zuständigkeitsbereich für Vereinfachungen und Erleichterungen", betont Landeshauptmann Markus Wallner.

Verbessertes Kinder- und Jugendgesetz

  
Hinsichtlich des neuen Kinder- und Jugendgesetzes erwarten Wallner und Mennel eine rasche Beschlussfassung im Landtag, damit die Neuregelung noch im ersten Quartal 2017 in Kraft treten kann. Das Gesetz ist in einem umfangreichen und bislang einzigartigen Beteiligungsprozess erarbeitet worden. Rund 1.100 Jugendliche brachten mit zahlreichen Jugendeinrichtungen und gut 20 Experten Ideen, Vorschläge und Anregungen ein. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes soll es für 16-Jährige keine Einschränkungen bei den Ausgehzeiten mehr geben – die Vorgaben der Eltern können aber natürlich andere sein. Verschärfungen sind bei E-Zigaretten und Shishas vorgesehen. "Mehr Kinder- und Jugendbeteiligung auf Gemeindeebene, Vereinfachungen beim Altersnachweis sowie jugendgerechte Strafbestimmungen sind weitere wichtige Neuerungen", erläutert der Landeshauptmann.

Härte gegen illegales Glücksspiel

  
Strengere Regelungen wird das Land im Wettenrecht und im Baurecht verankern, "insbesondere um effektiver gegen illegale Wett- und Glückspiellokale im Land vorgehen zu können", erklärt Legistik-Landesrätin Mennel. In manchen Bereichen wären neue gesetzliche Spielregeln einfach unverzichtbar, um den jeweiligen gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden, so Mennel. "Gerade beim illegalen Glückspiel gilt es, mit aller Konsequenz und Härte vorzugehen", ergänzt der Landeshauptmann.

   Weitere Schwerpunkte des umfangreichen Gesetzgebungsprogrammes sind die Fertigstellung der Kanalisationsgesetz-Novelle sowie Änderungen des Spitalgesetzes und des Landesgesundheitsfondsgesetzes aufgrund der erzielten Einigung auf einen neuen Finanzausgleich. Auch Änderungen der gesetzlichen Regelungen über die Mindestsicherung sind im Gespräch.

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