Presseaussendung · 17.01.2017 Vorarlberg geht bei der Mindestsicherung einen eigenen Weg Anpassung mit Augenmaß: Kostendämpfende Maßnahmen beschlossen

Veröffentlichung
Dienstag, 17.01.2017, 14:04 Uhr
Themen
Soziales/Mindestsicherung/Wallner/Wiesflecker
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Landeshauptmann Markus Wallner und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker haben im heutigen (Dienstag, 17. Jänner) Pressefoyer die Neuregelung bei der Mindestsicherung vorgestellt. Die Kernpunkte der Änderungen lauten: Kostendämpfung durch neue Richtsätze für Wohngemeinschaften (das betrifft vor allem Flüchtlinge) und durch begrenzte Anerkennung von Wohnkosten, mehr Sachleistungen, Anpassungen im Familienbereich bei den Kinderrichtsätzen und besserer Wiedereinstieg. Die Integrationsvereinbarung wird als Bestandteil der Mindestsicherung verankert. Das jährliche Gesamteinsparungspotenzial beläuft sich auf rund 3 Millionen Euro.

Die grundsätzlichen Ziele der Mindestsicherung sowie deren Bezeichnung bleiben bestehen. Das bedeutet, dass am Ziel der Mindestsicherung als Grundlage zur Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung festgehalten wird. Das zweite große Ziel ist der schnellstmögliche Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, betonten Landeshauptmann Wallner und Landesrätin Wiesflecker.  "Auch mit den vorgenommenen Adaptierungen sind diese Zielsetzungen eindeutig erreichbar. Im Bundesländervergleich wird Vorarlberg auch künftig weiterhin ein hohes Niveau in der Mindestsicherung haben", sagte die Landesrätin.

Sparen auch in der Mindestsicherung notwendig

  
Der Anteil der Mindestsicherungsbeziehenden mit österreichischer Nationalität ist in den vergangenen Jahren relativ konstant geblieben. Der rasante Anstieg der Fälle bzw. Personen in der Mindestsicherung ist auf die Flüchtlingsbewegung zurückzuführen. Die Gesamtausgaben der offenen Mindestsicherung betrugen im Jahr 2010 noch rund 18,1 Millionen Euro. Im Jahr 2016 betragen die Gesamtausgaben (Land und Gemeinden) mittlerweile 37,5 Millionen Euro. Das ist mehr als eine Verdoppelung innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes.















Mindestsicherung neu – die Kernpunkte

Die Verantwortlichen auf Landes- und Gemeindeebene zeigen sich darüber einig, dass  die Mindestsicherung  den Gegebenheiten angepasst und weiterentwickelt werden muss. Eine generelle und undifferenzierte Deckelung wird es in Vorarlberg nicht geben. Die Landesregierung hat deshalb folgende Kernpunkte fixiert:

Einführung eines neuen Mindestsicherungssatzes für Wohngemeinschaften mit 473 Euro, der v.a. auf die Lebenssituation von Flüchtlingen ab Anerkennung abzielt. Dieser neue Wohngemeinschaftstarif ist seit Jahresbeginn 2017 gültig. Asylberechtigte (aber auch Einheimische) in Wohngemeinschaften erhalten nur noch eine Geldleistung von 473 Euro (zuvor: 630 Euro). Die Kosten für das Zimmer trägt das Land als Sachleistung. Unter der Annahme, dass ca. 400 Menschen den reduzierten WG-Richtsatz erhalten (400 Personen mal 160 Euro mal 12 Monate) ergibt das ein jährliches Einsparungspotenzial von rund 750.000 Euro. WG-Pflicht: Die Unterbringung von alleinstehenden Personen (insbesondere anerkannte Flüchtlinge) in Wohngemeinschaften bzw. Großquartieren ergibt ein Einsparungspotenzial von rund 600.000 Euro (bei 400 Personen).

Begrenzung der maximal anerkannten Wohnkosten: Die Landesregierung setzt Höchstsätze für anerkannte Wohnkosten fest.  Darüber hinaus gehende Wohnkosten müssen aus dem Lebensunterhalt finanziert werden. Somit erfolgt eine Angleichung der Mindestsicherung an die Wohnbeihilferichtlinien. Beispiel:  Der Höchstsatz für eine alleinstehende Person beträgt künftig 503 Euro (brutto inklusive allgemeine Betriebskosten ohne Heizkosten). Bisher wurde der Wohnbedarf mit bis zu 529 Euro finanziert.  Im Vergleich dazu decken die anderen Bundesländer den Wohnbedarf pauschal mit 210 Euro ab, unabhängig von der Familiengröße. In einzelnen Bundesländern gibt es eine ergänzende Wohnbedarfshilfe, z.B. in Salzburg, man bekommt dort max. 380 Euro. Das heißt,  Vorarlberg deckt mit diesem Modell immer noch hohe Wohnkosten ab.

Verstärkt auf Sachleistungen setzen: Das Land Vorarlberg beschäftigt sich laufend damit, stärker auf Sachleistungen umzustellen, informierte Landesrätin Wiesflecker. Die Wohnkosten werden grundsätzlich direkt bezahlt.  In diesem Zusammenhang ist auch das im letzten  Jahr eingeführte fair-Ticket genannt, das zu besonders günstigen Öffi-Tarifen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, u.a. eben auch den Weg zur Arbeit oder zum Deutschkurs.

Verankerung der Integrationsvereinbarung: Integration ist die Grundvoraussetzung für ein friedliches Zusammenleben. "Dafür braucht es klare Spielregeln und auch eine aktive Mitwirkung der Bleibeberechtigten", so Wallner. Flüchtlinge, die die Integrationsvereinbarung nicht unterzeichnen bzw. nicht erfüllen, müssen mit einer stufenweise Kürzung der Mindestsicherung um bis zu 50 Prozent rechnen.

Änderung der Mindestsicherungssätze für Kinder: Weil die Familienbeihilfe des Bundes progressiv gestaltet ist - je mehr Kinder, desto höhere Beiträge - werden die Mindestsicherungssätze für Kinder in Zukunft gestaffelt. Sie bleiben für die ersten drei Kinder gleich wie bisher - 184 Euro indexiert - und reduzieren sich ab dem viertältesten und dann nochmals ab dem siebten Kind.

Anrechnung Familienzuschuss zum Einkommen: Der Vorarlberger Familienzuschuss als Verlängerung des Kinderbetreuungsgeldes wird zukünftig in das Einkommen eingerechnet, wie andere Transferleistungen und das Kinderbetreuungsgeld auch.

Verbesserung des beruflichen Wiedereinstiegs: Die  Freibetragsregelung wird erweitert (Erhöhung von 17 auf maximal 30 Prozent) und das Case Management intensiviert. Hier ist ein Gesamtkostenaufwand von ca. 480.000 Euro zu erwarten.  Wenn von den zu erwartenden ca. 160 Fällen im Jahr 2017 37 Fälle gelingen, dann ist der Mehraufwand finanziert. Die derzeitige Einschätzung  geht davon aus, dass das im Jahr 2017 zur Hälfte gelingt. Daraus ergibt sich somit ein Mehraufwand von ca. 250.000 Euro.

   Der Mindestsicherungssatz für Wohngemeinschaften wurde mit Jahresbeginn 2017 in Kraft gesetzt. Die anderen Regelungen sollen vom Landtag im Frühjahr beschlossen werden  und ab 1. Juli 2017 in Kraft treten. Das jährliche Gesamteinsparungspotenzial beträgt rund 3 Millionen Euro - für das laufende Jahr ist mit rund 1,5 Millionen Euro zu rechnen.

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