Presseaussendung · 24.01.2017 Barrierefreiheit-Gutachten werden weiter bezahlt Landesrat Bernhard: Alten Menschen und Menschen mit Behinderung werden die Beratungsleistungen des IfS weiterhin bezahlt

Veröffentlichung
Dienstag, 24.01.2017, 15:52 Uhr
Themen
Gesundheit/Barrierefreiheit/Gutachten/Bernhard
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – "Gutachten in Fragen der Barrierefreiheit für Haushalte von alten Menschen und Menschen mit Behinderung werden selbstverständlich weiterhin aus dem Sozialfonds bezahlt. Auch die Abwicklung über das Institut für Sozialdienste bleibt unverändert. Nur Firmen, Betriebe und öffentliche Bauträger haben künftig die Gutachtertätigkeit des IfS selbst zu bezahlen." Mit dieser Klarstellung tritt Landesrat Christian Bernhard heutigen (Dienstag, 24. Jänner) Medienmeldungen entgegen.

"Soziale Beratung und barrierefreies Wohnen sind wichtige Bausteine unserer Sozialfondstrategie, damit Menschen mit körperlichen Einschränkungen möglichst lange selbständig in der eigenen Wohnung leben können", so Bernhard. Das ifs habe daher so wie bisher den Auftrag, private Personen bei alters-, krankheits- bzw.  behinderungsbedingten Umbauten in Privathaushalten zu beraten und zu unterstützen. Diese Leistungen können wie bisher mit dem Sozialfonds abgerechnet werden."Dass diese Tätigkeit in Zukunft entfällt oder nicht mehr durch die öffentliche Hand finanziert wird, daran ist in keinster Weise gedacht", betont Landesrat Bernhard.

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