Presseaussendung · 10.02.2017 Masernwelle in Österreich – Impfen schützt Landesrat Bernhard: Schutzimpfungen zählen zu den wichtigsten Vorbeugungsmaßnahmen

Veröffentlichung
Freitag, 10.02.2017, 17:19 Uhr
Themen
Gesundheit/Impfung/Masern/Bernhard
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die große Zahl von Masern-Infektionen in diesem Jahr veranlasst Gesundheitslandesrat Christian Bernhard zu einem erneuten Appell für die Schutzimpfung. Die zweifache Masern-Impfung ist kostenlos und schützt verlässlich. Bernhard rät generell zum Impfschutz: "Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Daher sollte jeder Arztbesuch auch genutzt werden, um zu prüfen, ob alle empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind oder nachgeholt bzw. aufgefrischt werden sollen."

Heuer sind bis zum 10. Februar schon 48 Masernfälle in Österreich gemeldet worden, im ganzen Jahr 2016 waren es nur 28. Und es muss mit einem weiteren Anstieg der Zahl gerechnet werden. Es erkranken aber nur Personen, die Masern nicht durchgemacht haben oder nicht durch eine zweifache Impfung geschützt sind.

   Gründe für die Häufung der Masernfälle in Österreich sind der Rückgang der Durchimpfungszahlen um fünf bis zehn Prozent in den letzten Jahren und das Fehlen der zweiten Masernimpfung, so Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher. In Vorarlberg sind nur durchschnittlich 70 Prozent aller Kinder zweifach gegen Masern geimpft und somit vorständig geschützt.

   Masern sind weltweit verbreitet, hoch ansteckend und werden durch Tröpfchen, die sich beim Sprechen, Niesen und Husten bilden, übertragen. Die Erkrankung beginnt nach acht bis zehn Tagen mit Fieber, Husten und Schnupfen, nach 14 Tage tritt der typische Hautausschlag auf. Die Person ist aber bereits vor dem Hautausschlag hoch ansteckend.

   Bei 20 bis 30 Prozent der Maserninfektionen treten Komplikationen wie Bronchitis, Mittelohr- und Lungenentzündung auf. Bei ca. einem von tausend Erkrankten kommt es zu einer lebensbedrohlichen Gehirnhautentzündung. Im Extremfall – sehr selten – kann Jahre später ein Gehirnzerfall auftreten, der immer tödlich verläuft.

   Besonders gefährdet für Komplikationen sind Kinder, die im ersten Lebensjahr erkranken oder während der Schwangerschaft angesteckt werden. Da Kinder, die unter neun Monate alt sind, noch nicht geimpft werden können, liegt deren Schutz in der Verantwortung der Eltern und Großeltern. "Eine Person, die gegen Masern geimpft ist, kann Masern auch nicht weitergeben. Dies wird als Kohortenschutz bezeichnet", erklärt Sanitätsdirektor Grabher.

   Die Impfung gegen Masern schützt somit nicht nur den Einzelnen/die Einzelne vor der Erkrankung, sondern auch die Menschen in der Umgebung. "Die zweifache Impfung, egal wann oder in welchem zeitlichen Abstand verabreicht, schützt zuverlässig. Sie ist für alle in jedem Lebensalter gratis und kann jederzeit – auch im Erwachsenenalter – nachgeholt werden", betont Grabher.

   Bei dem Kombinationslebendimpfstoff gegen Masern-Mumps-Röteln, der in der Regel gut verträglich ist, kann gelegentlich in den Tagen nach der Impfung eine leichte Schwellung an der Impfstelle, Abgeschlagenheit oder ein vorübergehender Hautausschlag auftreten. Ernste Nebenwirkungen gibt es aber nicht. Seit Einführung der Gratis Masern-Impfung im Jahre 1998 ist in Österreich kein Masern-Impfschaden bekannt geworden.

   Sollten Sie nicht gegen Masern geimpft sein, fragen Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt nach der Gratis-Impfung gegen Masern!

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