Presseaussendung · 06.03.2017 Frauen im Mittelpunkt – mit größeren Schritten in Richtung Gleichstellung Mindestlohn, Quote, Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und Einkommenstransparenz als Schwerpunkte der außerordentlichen Frauenreferentinnenkonferenz in Linz

Veröffentlichung
Montag, 06.03.2017, 14:39 Uhr
Themen
Frauen/Länder/Wiesflecker
Redaktion
Gerhard Wirth

Linz (VLK) – Auf Anregung Oberösterreichs trafen sich die zuständigen Landesrätinnnen am Montag, 6. März 2017, in Linz zu einer außerordentlichen Frauenreferentinnenkonferenz. Im Vorfeld des Internationalen Frauentages (8. März) unternahmen sie einen erneuten Vorstoß mit gemeinsamen Vorschlägen rund um wichtige frauenpolitische Themen. "Wir sind uns einig, dass in wesentlichen Fragen der Gleichstellung die rechtlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich gegeben sind, dass aber in vielen Details unsere Forderungen weiter gehen müssen", fasste Landesrätin Katharina Wiesflecker die Diskussionen zusammen.

Die wichtigste frauenpolitische Forderung ist die Einführung des Mindestlohns. "Ist das gesetzlich verankert, dann ist ein wichtiger realpolitischer Schritt für die Frauen getan, damit ein existenzsicherndes Leben endlich möglich sein kann", so Wiesflecker.  Die derzeitige Forderung lautet auf 1.500 Euro, mittelfristig solle aber der Mindestlohn auf zwei Drittel des Medianeinkommens Österreichs angehoben werden. Das wären aktuell 1.700 Euro, was einem Brutto Stundenlohn von zehn Euro entspricht.  

   Eine weitere Forderung an die Bundesregierung zielt auf eine gesetzliche Frauenquote ab. Schritt für Schritt solle mittelfristig ein Strategiekonzept erarbeitet werden, um auch in privatwirtschaftlichen Leitungsfunktionen eine 40-prozentige Frauenquote zu etablieren.

   Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, müsse der weitere Ausbau der Elementarbildungsangebote forciert werden. In ihrer Beschlussfassung treten die Frauenreferentinnen dafür ein, den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für 0-6-Jährige gesetzlich zu verankern. Zudem fordern sie, dass in der  Betreuung von 6-15-jährigen Schulkindern die vollständige Bedarfsabdeckung umzusetzen ist. Landesrätin Wiesflecker appelliert noch einmal an die Bundesregierung, analog zum Finanzausgleich die erforderlichen Mittel im Rahmen der 15a Vereinbarung weiter zur Verfügung zu stellen.

   Schließlich ersucht die Landesfrauenreferentinnenkonferenz die Bundesregierung, Vorschläge für eine Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes vorzulegen, um eine bessere Vergleichbarkeit der Daten und mehr Transparenz in den Einkommensberichten zu erzielen. Die Ergebnisse sollen bis zur nächsten ordentlichen Tagung der Landesfrauenreferentinnenkonferenz im Herbst 2017 vorliegen und dort von Seiten des Bundes präsentiert werden.

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