Presseaussendung · 17.03.2017 Steuerliche Entlastung für umweltfreundliche Mitarbeitermobilität Vorarlberger Netzwerk "Wirtschaft Mobil" überreicht Petition an Umweltminister Rupprechter

Veröffentlichung
Freitag, 17.03.2017, 14:03 Uhr
Themen
Finanzen/Mobilität/Rüdisser/Rauch
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Vertreterinnen und Vertreter des Vorarlberger Netzwerks "Wirtschaft Mobil" haben heute, Freitag, eine Petition an Umweltminister Andrä Rupprechter überreicht. Sechs große Arbeitgeber fordern darin den Bund auf, steuerliche Erleichterungen für die Förderung einer umweltfreundlichen und gesunden Bewältigung der Wege zwischen Wohnort und Arbeitsplatz von bisher 186 Euro auf 500 Euro pro Person und Jahr anzuheben. Die Petition wird von Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser und Landesrat Johannes Rauch unterstützt.

Das Netzwerk besteht aktuell aus neun großen Arbeitgebern, die sich mit der Frage befassen, wie betriebliche Mobilität möglichst umweltfreundlich und ressourcenschonend abgewickelt werden kann. "Leider wird das Engagement der Betriebe gerade in diesem Thema durch steuerrechtliche Vorgaben und Regelungen stark gebremst und teilweise sogar ganz zum Erliegen gebracht", informieren Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser und Landesrat Johannes Rauch.

   Arbeitgebern soll künftig die Möglichkeit einzuräumt werden,  für die Förderung einer umweltfreundlichen und gesunden Bewältigung der Wege zwischen Wohnort und Arbeitsplatz  Zuwendungen für nachhaltige Mitarbeitermobilität im Wert von maximal 500 Euro pro Person und Jahr sachbezugs- und sozialversicherungsfrei leisten zu können. "Die Zuwendungen müssen dabei an konkrete Maßnahmen bzw. Belohnungen für umweltfreundliches und gesundes Mobilitätsverhalten wie zu Fuß gehen, Radfahren, Nutzung des Öffentlichen Verkehrs oder Fahrgemeinschaften gebunden sein", informiert Netzwerkvertreter Martin Reis. Rüdisser und Rauch erinnern in diesem Zusammenhang an einen gleichlautenden Beschluss der Verkehrsreferentenkonferenz vom April 2016: Darin wurde bereits die Erhöhung der Pauschale gefordert.

Hintergrund

  
Im Jahr 2013 wurde in Österreich die Möglichkeit geschaffen, dass ein Betrieb ein steuer- und sozialversicherungsfreies „Job-Ticket“ für den Arbeitsweg zur Verfügung stellen kann. Mit der Steuerreform 2016 kann ein Betrieb auch ein Elektroauto steuer- und sozialversicherungsfrei als Dienstauto zur Verfügung stellen.

   Hingegen müssen zweckgebundene Zuwendungen eines Betriebs für Fahrgemeinschaften, Fußgänger oder Radfahrer, die einen jährlichen Betrag von rund 186 Euro übersteigen, nach wie vor als Sachbezug versteuert werden. Diese Rahmenbedingungen stellen in der Praxis leider eine massive Barriere zur Umsetzung von  Öko-Bonus-Modellen dar: Der finanzielle Rahmen von 186 Euro pro Jahr für allgemeine steuerfreie Zuwendungen wird meist bereits mit anderen Leistungen (Geburtstage, Weihnachtsgeschenke, etc.) ausgeschöpft und steht so für Mobilitäts-Bonusmodelle nicht mehr zur Verfügung.

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