Presseaussendung · 07.04.2017 LH Wallner: "Neues Kinder- und Jugendgesetz tritt in Kraft" Landeshauptmann: "Neuregelung bringt verbesserte Teilhabe und mehr Mitsprache für die junge Generation"

Veröffentlichung
Freitag, 07.04.2017, 09:35 Uhr
Themen
Jugend/Kinder/Beteiligung/Wallner
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Rund 1.100 Jugendliche, mehrere Jugendeinrichtungen, der Landesjugendbeirat und gut 20 Fachleute haben an der Überarbeitung des neuen Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetzes mitgewirkt. Heute, Freitag (7. April), tritt die umfassende Neuregelung in Kraft. "Es ist ein Gesetz von Jugendlichen für Jugendliche, das die Teilhabe- und Mitsprachemöglichkeiten der jungen Generation weiter verbessert", sagt Landeshauptmann Markus Wallner. Die wichtigsten Neuerungen: Bei den Ausgehzeiten für 16-Jährige entfallen bisherige Einschränkungen. Das Rauchverbot für unter 16-Jährige umfasst nun auch E-Zigaretten, E-Shishas und sonstige verwandte Produkte.

Die Überarbeitung des Kinder- und Jugendgesetzes erfolgte im Rahmen eines bislang einzigartigen Beteiligungsprozesses unter engagierter Mitwirkung der Vorarlberger Jugend, fasst Wallner die innovative Entstehungsgeschichte zusammen. "Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen und die jugendliche Handschrift ist unverkennbar", so der Landeshauptmann. Dass es eine breite Akzeptanz für die Neuregelung gebe, hat sich für Wallner auch daran gezeigt, dass die Vorlage vom Vorarlberger Landtag einstimmig beschlossen wurde. "In der Neuregelung zeigt sich deutlich, dass die junge Generation mit dem Vertrauen, das in sie gesetzt wurde, sehr verantwortungsvoll umgegangen ist. Die Kinder und Jugendlichen haben große Vernunft und Reife an den Tag gelegt", betont Wallner.

Neuerungen in breitem Beteiligungsprozess erarbeitet

  
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gehören die Einschränkungen bei den Ausgehzeiten für 16-Jährige der Vergangenheit an, "wobei die Vorgaben der Eltern aber natürlich andere sein können", schränkt der Landeshauptmann ein. Unverändert geblieben sind die Ausgehzeiten bei den Altersgruppen unter 16. Damit wurde eine österreichweit einheitliche Regelung auch in Vorarlberg umgesetzt.

   Ins Visier werden mit dem neuen Gesetz auch gesundheitsgefährdende Trends genommen. So umfasst das Rauchverbot für unter 16-Jährige ab sofort auch E-Zigaretten, E-Shishas und andere verwandte Produkte. "Hier haben die Kinder und Jugendlichen im Beteiligungsprozess besondere Verantwortung gezeigt und die Ausweitung selbst vorgeschlagen", streicht der Landeshauptmann hervor.

   Neuerungen gibt es darüber hinaus bei den Strafbestimmungen, die kinder- und jugendgerechter ausgestaltet sind. Bei Gesetzesübertretungen wird ab sofort, statt einer unmittelbar drohenden Geldstrafe ein Informations- und Beratungsgespräch durchgeführt. Insbesondere im Wiederholungsfall kann der Jugendliche auch zur Ableistung von gemeinnütziger Arbeit angehalten werden. Und erst dann, als letztes Mittel, bei Nichterscheinen zum Gespräch oder Verweigerung der Arbeit, wird eine Geldstrafe verhängt.

   Zum neuen Jugendgesetz wird es außerdem eine Verordnung geben, in welcher die aha card (ehemals 360 card) künftig als Altersnachweis gelten soll, nicht mehr nur amtliche Lichtbildausweise. Außerdem erfährt die Kinder- und Jugendbeteiligung eine Stärkung– insbesondere auf Gemeindeebene. Kinder und Jugendliche werden besonders bei Themen, die sie betreffen, stärker beteiligt. "Damit wollen wir die Eigenverantwortung der Jugendlichen stärken", betont Landeshauptmann Wallner.

   Das neue Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz ("Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend") kann im Wortlaut im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abgerufen werden (https://www.ris.bka.gv.at).

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