Presseaussendung · 02.06.2017 Länderinitiativen zu Pflege, Mindestsicherung und Integrationshilfe Sozialreferentinnen und -referenten der Länder trafen sich in Niederösterreich

Veröffentlichung
Freitag, 02.06.2017, 14:49 Uhr
Themen
Soziales/Länder/Wiesflecker
Redaktion
Gerhard Wirth

Langenlois (VLK) – Die Sicherung der Pflegefinanzierung, die Qualitätssicherung in der 24-Stunden-Betreuung und der Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern zur Mindestsicherung sowie die Integrationshilfe – diese Themen rückten auf Initiative Vorarlbergs in den Mittelpunkt der Sozialreferentinnen- und -referentenkonferenz am Freitag, 2. Juni, im niederösterreichischen Langenlois. Die dazu von Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker und Gesundheitslandesrat Christian Bernhard eingebrachten Anträge fanden einhellige Zustimmung.

   Mit dem Pflegefondsgesetz ist bezüglich des zunehmenden Bedarfs in der Pflege für eine weitgehende finanzielle Entlastung bis Ende 2021 vorgesorgt worden. Wiesflecker möchte aber schon jetzt auch Lösungen über diesen Zeitpunkt hinaus andenken, um die steigenden Kosten im Pflegebereich längerfristig finanzieren zu können. Auf Grundlage des Antrages aus Vorarlberg wurde die Beschlussempfehlung  ausgesprochen, eine wissenschaftlich begleitete strategische Arbeitsgruppe einzurichten mit dem Ziel, eine Entscheidungsgrundlage für die Fortschreibung der derzeitigen Situation bzw. für mögliche Alternativen zu schaffen (Versicherungslösung, Umlagesystem, Steuerfinanzierung, wie z.B. zusätzliche Vermögens-/Erbschaftsbesteuerung, oder auch Mischformen). "Für die Qualität in der Pflege müssen wir alle Beteiligten im Blick haben – die zu Betreuenden ebenso wie die in diesem Bereich Beschäftigten", so Wiesflecker. Bundesminister Stöger räumt einen eigenen Pflegegipfel noch im Juni ein. Dabei soll die Rolle der Sozialreferentinnen und -referenten gegenüber den Finanzreferenten der Länder klar gestärkt werden.

   Qualitätssicherung im Bereich der 24-Stunden-Betreuung bedeutet für Wiesflecker die Festlegung von Mindestqualitätsstandards zur Inanspruchnahme von Fördermitteln. Das Bundesministerium schlägt nun vor, den Bericht des Rechnungshofs über die 24-Stunden-Betreuung abzuwarten und  dessen Empfehlungen, die ebenfalls in Richtung Qualitätssicherung gehen würden, in die weiteren Schritte miteinzubinden. Mit dem Endbericht wird im Sommer gerechnet.

   Bei der Mindestsicherung ist es Landesrätin Wiesflecker ein Anliegen, dass auch nach dem Auslaufen der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern der Informationsaustausch fortgesetzt wird, weil es immer noch viele Themen abzustimmen gibt – von der Statistik und dem Datenaustausch mit dem AMS bis zum direkten Zugang zur Krankenversicherung und zu Vollzugsfragen. Ganz wichtig sind in diesem Zusammenhang der Austausch über Maßnahmen im Rahmen der Ausbildungspflicht (Produktionsschulen, Jugendcolleges ...) und inwieweit diese greifen. Daher begrüßten die Ländervertreterinnen und -vertreter eine regelmäßige Einberufung einer Plattform "Mindestsicherung" durch das Ministerium.

   In einem auch von Landesrat Bernhard unterstützten Antrag fordern die Länder abermals vom Bund finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention. Zu diesem Zweck werden das Sozial- und das Finanzministerium dringend ersucht, einen Inklusionsfonds analog zum Pflegefonds einzurichten.

   Um Menschen mit Behinderung den Zugang zu Hilfsmitteln zu erleichtern, sollen das Sozial- und das Gesundheitsministerium in Kooperation mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger "One-Stop-Shops" in den Ländern organisieren. "Damit können wir den Betroffenen Wege ersparen, die Verwaltung vereinfachen und Mischfinanzierungen vermeiden", erläuterte Landesrat Bernhard.

   Ein Thema der Konferenz war auch wieder die Persönliche Assistenz. Dabei geht es darum, Menschen mit Behinderung die bedarfsgerechte, selbstbestimmte, selbstorganisierte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Das Sozialministerium wurde ersucht, eine bundeseinheitliche Regelung und Definition der Persönlichen Assistenz inklusive Finanzierung in allen Lebensbereichen volljähriger Personen im Zuge des Nationalen Aktionsplanes umzusetzen.

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