Presseaussendung · 21.07.2017 Änderung des Luftreinhaltegesetzes Bis zum 11. August können Änderungsvorschläge eingebracht werden
- Veröffentlichung
- Freitag, 21.07.2017, 11:17 Uhr
- Themen
- Luftreinhaltegesetz/Änderung
- Redaktion
- Praktikant Landespressestelle
Bregenz (VLK) ¬–Alle Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW müssen aufgrund einer EU-Richtlinie künftig bei der zuständigen Behörde registriert werden. Die Behörde hat bestimmte Informationen zu diesen Anlagen öffentlich zugänglich zu machen. Bürger und Bürgerinnen können noch bis zum 11. August 2017 Änder¬ungsvorschläge bei den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung einbringen. Der Gesetzesentwurf ist auch unter www.vorarlberg.at einsehbar.