Presseaussendung · 07.08.2017 Geändertes Vergabenachprüfungsgesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 5. September möglich

Veröffentlichung
Montag, 07.08.2017, 11:54 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Vergabenachprüfungsgesetzes zur Begutachtung versandt. Bis Dienstag, 5. September 2017, liegt der Gesetzestext bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur Einsicht auf und kann auf der Homepage des Landes Vorarlberg abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat während dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen.

Die vorliegende Novelle enthält die erforderlichen Anpassungen an die Regierungsvorlage des Bundes zum Vergaberechtsreformgesetz 2017, die ihrerseits auf geänderte EU-rechtliche Rahmenbedingungen zurückgeht.

   So sollen künftig Konzessionen beim Landesverwaltungsgericht nachprüfbar sein. Weiters kann für Feststellungsanträge Verfahrenshilfe beantragt werden. Die Fristen bei Nichtigerklärungsverfahren werden vereinheitlicht. Darüber hinaus werden die gesondert anfechtbaren Entscheidungen angepasst.

   Siehe auf
www.vorarlberg.at/vorarlberg/land_politik/land/gesetzgebung/weitereinformationen/legistik-portal/begutachtungsentwuerfe.htm

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