Presseaussendung · 17.08.2017 „Kanisfluh unter Naturschutz zu stellen ist durchaus vorstellbar“ LR Johannes Rauch zum gestrigen VN-Stammtisch „Kiesabbau an der Kanisfluh“

Veröffentlichung
Donnerstag, 17.08.2017, 10:07 Uhr
Themen
Umwelt/Kanisfluh/Kiesabbau/Rauch
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz/Schnepfau (VLK) – Die im Rahmen des gestrigen (16. August) VN-Stammtisches zum Thema „Kiesabbau an der Kanisfluh“ vorgebrachte Idee, doch den gesamten Kanisfluh-Stock unter Naturschutz zu stellen, findet Umweltlandesrat Johannes Rauch „mehr als unterstützenswert“. Die Landesregierung kann auf Grundlage des Vorarlberger Naturschutzgesetzes durch Verordnung (Paragraf 26) Vorschriften über den Schutz bestimmter, genau abgegrenzter Gebiete erlassen, wenn ein besonderer Schutz der Natur im öffentlichen Interesse liegt.

Voraussetzungen, die dafür notwendig sind: das Gebiet muss beispielsweise von „besonderer landschaftlicher Schönheit, Eigenart oder für die Erholung der Bevölkerung besondere Bedeutung sein“ oder  „einen in seiner Art im Land seltenen Natur- oder Landschaftsraum“ darstellen.

   „Dass vor allem die vom Tourismus lebenden Gemeinden rund um die Kanisfluh ein besonderes Interesse daran haben, dass das gesamte Gebiet in seiner Einzigartigkeit erhalten bleibt, liegt auf der Hand. Insofern begrüße ich den Vorschlag des Schnepfauer Bürgermeisters, die Kanisfluh unter Naturschutz zu stellen. Wenn dieser Vorschlag auch die Unterstützung weiterer Gemeinden erfährt, steht aus meiner Sicht der Einleitung eines Verfahrens zur Unterschutzstellung nichts im Wege,“ betont Rauch. Er werde veranlassen, dass von Seiten der Umweltabteilung genau geprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine „Schutzgebietsverordnung Kanisfluh“ nach dem Gesetz für Naturschutz und Landschaftsentwicklung vorlägen.

   „Die weitere Vorgangsweise wird sodann zwischen Landesregierung und betroffenen Gemeinden zu beraten sein,“ so der Umweltlandesrat abschließend.

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