Presseaussendung · 10.10.2017 Österreichischer Archivtag in Bregenz zum Thema Informationsfreiheit LR Mennel: Fortschrittliches Vorarlberger Archivgesetz sichert Zugang zu öffentlichen Archiven

Veröffentlichung
Dienstag, 10.10.2017, 16:58 Uhr
Themen
Wissenschaft/Archivtag/Mennel
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Am Mittwoch, 11./Donnerstag, 12. Oktober, findet in Bregenz der 39. Österreichische Archivtag zum Thema "Informationsfreiheit" statt. "Die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit ist noch nicht erfolgt. Umso wichtiger ist das Recht auf einen möglichst zeitnahen und ungehinderten Zugang zu den öffentlichen Archiven. In Vorarlberg gewährleistet das seit 2016 ein fortschrittliches Archivgesetz", so Wissenschaftslandesrätin Bernadette Mennel.

Der Archivtag wird vom Vorarlberger Landesarchiv organisiert, der dem Verband österreichischer Archivarinnen und Archivare das Thema "Informationsfreiheit" vorgeschlagen hat. Zum Programm: Jürgen Weiss, der als Bundesminister für Verwaltungsreform wichtige Weichen gestellt hat, wird über den Kulturwandel in der staatlichen Verwaltung referieren, Ewald Wiederin von der Universität Wien zur Frage, was die Informationsfreiheit bringt. Ulrich Nachbaur vom Vorarlberger Landesarchiv wird die archivische Informationsfreiheit in Österreich unter die Lupe nehmen und Josef Pauser, Abteilungsleiter beim Verfassungsgerichtshof, wird die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors untersuchen. Christine Axer vom Staatsarchiv Hamburg wird das Hamburgische Transparenzportal vorstellen. Begleitend finden Workshops und Sitzungen verschiedener Gremien statt. Rund hundert Archivarinnen und Archivare aus Österreich, Deutschland, Ungarn, Slowenien, Tschechien und Liechtenstein nehmen teil.

Zur "Nachvollziehbarkeit staatlichen und staatsnahen Handelns"

   Ausgangspunkt für das Tagungsthema war eine Vorlage der Bundesregierung für eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, die eine Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und die Schaffung einer Informationsverpflichtung zum Ziel hatte. Eine Beschlussfassung kam bislang jedoch nicht zustande. An dieser Regierungsvorlage knüpfte der Vorarlberger Landtag an, als er im November 2015 ein Archivgesetz beschloss. "Die Sicherung von Archivgut soll  nicht zuletzt die Nachvollziehbarkeit staatlichen und staatsnahen Handelns gewährleisten", so Landesrätin Mennel. Deshalb garantiert das  Archivgesetz jeder Person das Recht, Einsicht in die im Landesarchiv und in den Gemeindearchiven verwahrten Dokumente zu nehmen. In anderen Ländern ist das frühestens nach 30 Jahren möglich, in Vorarlberg grundsätzlich 20 Jahre nach Abschluss der Akten. Sollte der Zugang zu den Dokumenten nicht gewährt werden, steht der Rechtsweg zum Landes-Verwaltungsgericht offen.

Weitere Informationen: www.landesarchiv.at.

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