Presseaussendung · 11.10.2017 LH Wallner: Mitstimmen, um mitzubestimmen Informationen zur Nationalratswahl

Veröffentlichung
Mittwoch, 11.10.2017, 09:56 Uhr
Themen
Politik/Wahl/Wallner
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Am kommenden Sonntag, 15. Oktober 2017, wird in Österreich ein neuer Nationalrat gewählt. In Vorarlberg sind rund 273.000 Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl teilzunehmen. Landeshauptmann Markus Wallner richtet einen Appell an die Vorarlberger Bevölkerung, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und zur Wahl zu gehen: "Wer am Sonntag nicht zur Wahl geht, gibt ein Grundrecht der Demokratie aus der Hand". Für Fragen zur Wahl wurde eine Hotline im Amt der Vorarlberger Landesregierung eingerichtet (05574/511-21880).

Bei der Nationalratswahl können alle Österreicherinnen und Österreicher ihre Stimme abgeben, die spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. In Vorarlberg sind dies 272.909 Personen  (139.725 Frauen, 133.184 Männer), davon leben 4.435 im Ausland. Es besteht keine Wahlpflicht.

   Die 16- bis 20-jährigen Wahlberechtigten haben zum ersten Mal die Möglichkeit, ihre Stimme für die Wahl des Nationalrates abzugeben. In Vorarlberg gibt es bei einer Nationalratswahl insgesamt 15.000 wahlberechtigte Erstwählerinnen und Erstwähler.

Wählen mit Wahlkarte

  
Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht in ihrer Heimatgemeinde wählen können (z.B. wegen Ortsabwesenheit, Hauptwohnsitz im Ausland), können noch bis Mittwoch, 11. Oktober 2017, schriftlich oder bis Freitag, 13. Oktober 2017, 12.00 Uhr, mündlich beim Gemeindeamt eine Wahlkarte beantragen. Mittels Wahlkarte kann die Stimme entweder in einem Wahllokal für Wahlkartenwähler oder mittels Briefwahl abgegeben werden.


   Die briefliche Stimmabgabe kann sowohl im In- als auch im Ausland und direkt ab Er-halt der Wahlkarte erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass die verschlossene Wahlkarte spätestens am Tag der Wahl (15. Oktober 2017) bis 17.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde oder in einem Wahllokal in Österreich eingelangt bzw. abgegeben sein muss, um in die Ergebnisermittlung einbezogen zu werden.

   Geh- und transportunfähige oder bettlägerige Wahlberechtigte können einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stellen und gleichzeitig darum ersuchen, dass sie von einer besonderen Wahlbehörde zwecks Stimmabgabe besucht werden.


   Bis Anfang dieser Woche wurden in den Gemeinden Vorarlbergs insgesamt knapp 33.000 Wahlkarten ausgestellt. Somit ist jene Menge an Wahlkarten schon lange überboten, welche bei der Nationalratswahl im Jahre 2013 für die Wahlberechtigten ausgestellt wurde.  Damals haben 27.067 Wahlberechtigte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Beim durch den Verfassungsgerichtshof aufgehobenen zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl im Vorjahr wurden in Vorarlberg insgesamt 34.848 Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte gestellt.


   Von den bisher ausgestellten Wahlkarten sind schon über 11.500 Wahlkarten als brieflich abgegebene Stimmen bei den Bezirkswahlbehörden eingelangt, welche am Montag nach dem Wahltag dort ausgewertet werden. Die Gesamtzahl der von den Bezirkswahlbehörden ausgewerteten Wahlkarten lag bei der Nationalratswahl 2013 bei 22.768 Stück.


   Personen, denen ihre Wahlkarte abhanden gekommen ist, haben keine Möglichkeit mehr, ihre Stimme abzugeben. Dies ist bei der an die Wahlberechtigten persönlich zugestellten „Amtlichen Wahlinformation“ anders. Auch wenn man diese nicht mehr zur Hand hat, kann man vom Wahlrecht Gebrauch machen: wichtig ist die Mitführung eines Lichtbildausweises bei der Stimmabgabe im Wahllokal.


Wahlwerbende Parteien

   Für die Wahl zum Nationalrat am 15. Oktober 2017 kandidieren in Vorarlberg 13 wahlwerbende Parteien. Der Listenplatz fünf bleibt frei, da das Team Stronach bei dieser Wahl nicht antritt.

Liste

Parteibezeichnung

Kurzbe-zeichnung

1

Sozialdemokratische Partei Österreichs

SPÖ

2

Liste Sebastian Kurz – die neue Volkspartei

ÖVP

3

Freiheitliche Partei Österreichs

FPÖ

4

Die Grünen - Die Grüne Alternative

GRÜNE

5

leer

6

NEOS - Das Neue Österreich gemeinsam mit Irmgard Griss,
Bürgerinnen und Bürger für Freiheit und Verantwortung

NEOS

7

Liste Peter Pilz

PILZ

8

Liste Roland Düringer – Meine Stimme GILT

GILT

9

Freie Liste Österreich & FPS Liste Dr. Karl Schnell

FLÖ

10

Kommunistische Partei Österreichs und Plattform Plus – offene Liste

KPÖ

11

Männerpartei – für ein faires Miteinander

M

12

NBZ – Neue Bewegung für die Zukunft

NBZ

13

Christliche Partei Österreichs

CPÖ

14

Die Weissen – Das Recht geht vom Volk aus. Wir alle entscheiden in
Österreich. Die Volksbewegung.

WEIßE
 

Wahlzeiten

  
Die örtlichen Wahlzeiten sind von den Gemeindewahlbehörden festgelegt worden. In der Regel öffnen die Wahllokale in den Vorarlberger Gemeinden zwischen 7.00 und 8.00 Uhr und schließen zwischen 12.00 und 13.00 Uhr.


Stimmzettel


Für die Nationalratswahl gibt es in Vorarlberg für die beiden Regionalwahlkreise

-   8A – Vorarlberg Nord und
-   8B – Vorarlberg Süd
unterschiedliche Stimmzettel.


   Anders als bei der Landtagswahl werden bei der Nationalratswahl die Stimmzettel nicht bereits vor dem Wahltag nach Hause zugestellt, sie werden am Wahltag im Wahllokal vom Wahlleiter ausgehändigt.


   Die wahlberechtigte Person kann insgesamt drei Vorzugsstimmen an die Kandidatin-nen und Kandidaten der von ihr gewählten Partei vergeben, und zwar je eine Vor-zugsstimme an eine Bewerberin bzw. einen Bewerber

-   des Regionalwahlkreises (durch Ankreuzen oder Markieren),
-   des Landeswahlkreises (durch Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer in das hiefür vorgesehen Feld) und
-   des Bundeswahlvorschlages (durch Eintragung des Namens oder der Reihungs-nummer in das dafür vorgesehene Feld).


    Es besteht die Möglichkeit, sich über die Bewerber und Bewerberinnen der verschie-denen Parteien auf der Homepage des Landes Vorarlberg zu informieren:

www.vorarlberg.at/wahlen


Wenn die Wählerin bzw. der Wähler von seinem Recht, Vorzugsstimmen zu vergeben, keinen Gebrauch macht, berührt dies die Gültigkeit des Stimmzettels nicht. Der Wähler akzeptiert damit die von der Partei vorgegebene Reihung der Kandidaten.

Wirkung der Vergabe von Vorzugsstimmen

  
Die gesetzlich vorgegebenen Quoten für Vorreihungen aufgrund von Vorzugsstimmen lauten wie folgt:

Erstes Ermittlungsverfahren
(Regionalparteiliste):

Vorreihung, wenn Bewerberin bzw. Bewerber Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens 14 % der auf diese Partei im Regionalwahlkreis entfallenden gültigen Stimmen erzielt hat.

Zweites Ermittlungsverfahren
(Landesparteiliste):

Vorreihung, wenn Bewerberin bzw. Bewerber Vorzugsstimmen im Ausmaß der Landeswahlzahl oder im Ausmaß von mindestens 10 % der auf diese Partei im Landeswahlkreis entfallenden gültigen Stimmen erzielt hat.

Drittes Ermittlungsverfahren
(Bundesparteiliste):

Vorreihung, wenn Bewerberin bzw. Bewerber Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens 7 Prozent der auf diese Partei auf Bundesebene entfallenden gültigen Stimmen erzielt hat.



Dank an ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

  
Landeshauptmann Wallner dankt den mehr als 2.500 Mitgliedern von Bezirks-, Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden sowie den zahlreichen weiteren Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz am Wahlsonntag in den Wahllokalen und bei der Ergebnisermittlung: „Durch Ihre Arbeit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer funktionierenden Demokratie. Die Durchführung einer allgemeinen Wahl ist nicht ohne diese aktive ehrenamtliche Mitwirkung denkbar.“


Wahlhotline


   Die von der Landeswahlbehörde eingerichtete Wahlhotline ist unter der Telefonnummer 05574/511-21880 werktags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 erreichbar. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail wahlinfo@vorarlberg.at entgegengenommen und bearbeitet. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at abrufbar.

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