Presseaussendung · 17.10.2017 Heizkostenzuschuss: Anträge ab 23. Oktober LH Wallner und LR Wiesflecker: 270 Euro als spürbare Entlastung für Haushalte mit geringem Einkommen; kein Zuschuss für Asylwerber

Veröffentlichung
Dienstag, 17.10.2017, 08:33 Uhr
Themen
Soziales/Heizkostenzuschuss/Wallner/Wiesflecker
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Auch im kommenden Winter werden Personen und Haushalte mit geringem Einkommen vom Land Vorarlberg mit einem Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro unterstützt. Die Antragsfrist beginnt am Montag, 23. Oktober, teilen Landeshauptmann Markus Wallner und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker mit. Vorarlberg hat weiterhin im Ländervergleich sowohl den höchsten Zuschuss als auch die höchsten Einkommensgrenzen, betont Wallner: "Wir wollen hilfsbedürftigen Menschen eine spürbare Entlastung in der Winterzeit bieten."

Keinen Anspruch auf den Zuschuss haben Asylwerbende oder -berechtigte in Wohneinrichtungen der freien Wohlfahrt oder in Grundversorgungsquartieren. Bei privaten Wohngemeinschaften wird der Heizkostenzuschuss nur einmal ausbezahlt, er kann allenfalls auf die einzelnen WG-Mitglieder aufgeteilt werden.

Unbürokratische Hilfe

   "Der Heizkostenzuschuss ist eine ergänzende Sozialleistung, die vor allem älteren Menschen mit niedriger Pension, Wohnbeihilfe sowie Mindestsicherungsbeziehenden zugute kommt", erklärt Landesrätin Wiesflecker.


   Im Sinne einer möglichst unbürokratischen Abwicklung ist der Zuschuss, wie in den letzten Jahren, beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt zu beantragen und wird dort auch ausbezahlt. Die Gemeinden erhalten diese Auslagen vom Land rückvergütet.


   Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung erhalten von der Bezirkshauptmannschaft auf Antrag einen Zuschuss von 150 Euro bzw. bis zur Höhe des Heizkostenzuschusses, wenn der Aufwand für die Beheizung nachweislich höher ist, als der im Mindestsicherungssatz dafür vorgesehene Anteil.


   In der Heizperiode 2016/17 haben 13.444 Personen bzw. Haushalte einen Heizkostenzuschuss bekommen, das Land hat dafür 3,41 Millionen Euro aufgewendet.


Eckdaten zum Vorarlberger Heizkostenzuschuss 2017/18:
Zuschusshöhe: 270 Euro
Antragsfrist: Montag, 23.Oktober 2017, bis Freitag, 16. Februar 2018
Einkommensgrenze (monatlich netto):
- allein lebende Personen: 1.129 Euro (bisher 1.118 Euro)
- zwei Erwachsene (Ehepaare/Lebensgemeinschaften): 1.665 Euro (bisher 1.648 Euro)
- Alleinerziehende mit einem Kind: 1.380 Euro (bisher 1.369 Euro)
- für jede weitere im Haushalt lebende Person zusätzlich 196 Euro

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