Presseaussendung · 13.11.2017 Opferschutzregelungen nur in Abstimmung mit Bund und Ländern LR Wiesflecker: Bewährte Vorgangsweise beibehalten

Veröffentlichung
Montag, 13.11.2017, 10:36 Uhr
Themen
Soziales/Opferschutz/Wiesflecker
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – In der aktuellen Opferschutzdebatte stellt Landesrätin Katharina Wiesflecker einmal mehr klar, dass eine Erweiterung der Opferschutz-kommission allein in Vorarlberg wenig Sinn macht und dass die Vorarlberger Landesregierung der falsche Adressat für diese Forderung ist. "Man kann hier nicht ein Bundesland isoliert betrachten, sondern muss die Diskussion bundesweit führen. Die Abstimmung der Opferschutzkommissionen der Länder ist sehr sinnvoll und bewährt sich. Diese Vorgangsweise soll daher beibehalten werden", betont Wiesflecker.

  In Tirol wird die Öffnung der Opferschutzkommission gegenüber Betroffenen in Behinderteneinrichtungen und Orden, in denen behinderte Menschen untergebracht wurden diskutiert. In den östlichen Bundesländern gegenüber Betroffenen in Spitälern. In Vorarlberg gegenüber Opfern in Schulen. "Mein Mitgefühl gilt allen Betroffenen", so Wiesflecker. Schon die Breite der Debatte zeigt aber, dass eine Öffnung nur in einer bundesweiten Abstimmung erfolgen kann.

   Die Landesrätin unterstreicht einmal mehr ihre Wertschätzung für die sehr gute Arbeit der Vorarlberger Opferschutzkommission, allen voran Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch. Die Vorarlberger Opferschutzstelle bleibt zudem - im Gegensatz zu anderen Bundesländern – nach wie vor offen. 
Das bedeutet für Vorarlberg, dass auch weiterhin Anträge eingebracht, und nach wie vor  Geld für Entschädigungen und Therapiekosten ausgeschüttet werden können. 

   Im Zuge des Inkrafttretens des Heimopferrentengesetzes und der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit melden sich wieder vermehrt Betroffene wegen eines möglichen Anspruchs auf Pension.  Die Aussage des Landesvolksanwaltes, dass es weniger zutun gäbe stimmt nicht. Erst kürzlich mussten Personalressourcen aufgestockt werden.

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