Presseaussendung · 22.12.2017 Land greift Gemeinden bei Spitalbeiträgen unter die Arme 14 Millionen Euro von Landesregierung freigegeben – LH Wallner: "Weitere Entlastung für Vorarlbergs Gemeindekassen"

Veröffentlichung
Freitag, 22.12.2017, 10:13 Uhr
Themen
Finanzen/Gemeinden/Bernhard/Wallner
Redaktion
Simon Groß

Bregenz (VLK) – Mit 14 Millionen Euro wird das Land die Gemeinden bei der Abgeltung ihrer im Jahr 2016 angefallenen Spitalbeiträge unterstützen. Über diesen kürzlich gefassten Beschluss haben Landeshauptmann Markus Wallner und Gesundheitslandesrat Christian Bernhard informiert. Es handle sich dabei um eine wichtige zusätzliche Abstützung, betont Wallner: "In Summe geht damit eine Entlastung für die Gemeinden von rund 18,9 Prozent einher".

Gemäß Spitalsbeitragsgesetz liegt der Anteil, mit dem sich die Gemeinden an den anerkannten Spitalsabgängen zu beteiligen haben, bei 40 Prozent. Die inzwischen vorliegende Endabrechnung für 2016 ergibt für die Gemeinden einen Beitrag in Höhe von insgesamt über 74 Millionen Euro. Dazu leistet das Land den jetzt bewilligten Beitragszuschuss in Höhe von 14 Millionen Euro.

Die Unterstützung hilft dabei, die finanziellen Belastungen in Grenzen zu halten, erklärt der Landeshauptmann. Belastungsspitzen würden abgefedert. In dem Zusammenhang erinnert Wallner an die vielfältigen Förderungen, mit denen das Land den Gemeinden aktiv zur Seite steht: "Von größter Bedeutung waren dabei die unterschiedlichen Gemeindefinanzpakete, die in den vergangenen Jahren geschnürt werden konnten". Seit 2012 wurden Entlastungspakte für die Gemeinden in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Elementarbildung fixiert. Die Summe der ausbezahlten Gemeindeförderungen für Vorarlbergs Gemeinden im Zeitraum 2012 bis 2016 beträgt rund 710 Millionen Euro. Davon kommen rund 460 Millionen aus echten Landesmitteln, die restlichen rund 250 Millionen Euro aus Bedarfszuweisungen gemäß Finanzausgleichsgesetz.

Im Sinne der Bevölkerung werde gerade auch im Gesundheitsbereich von Land und Gemeinden konsequent an einem Strang gezogen, ergänzt Landesrat Bernhard: "Es ist eine gemeinsame Aufgabe, für die Bürgerinnen und Bürger beste Rahmenbedingungen auch in Sachen Gesundheit zu gewährleisten". Einen bedeutenden Fortschritt markierte für Wallner die mit den Gemeinden ausgearbeitete Novelle des Spitalbeitragsgesetzes, die mit Jänner 2016 in Kraft getreten ist. "Mit der von Einzelfall- auf Pauschalabrechung umgestellten Abrechnung konnte ein vereinfachtes Spitalbeitragsfinanzierungsmodell vereinbart werden, das den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Dem Land, den Gemeinden und auch den Krankenhäusern wird dadurch viel Bürokratie erspart".

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com