Presseaussendung · 21.01.2018 Fahrradparken sanieren Förderung für Betriebe, Vereine und Gemeinden verlängert

Veröffentlichung
Sonntag, 21.01.2018, 10:00 Uhr
Themen
Mobilität/Fahrrad/Rauch
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Attraktive und sichere Fahrradabstellanlagen sind ein wesentlicher Faktor für die Fahrradnutzung im Alltag. Gerade ältere Abstellanlagen erfüllen die notwendigen Qualitätsstandards für Fahrradparken oft nicht. Der Bund fördert auch heuer die Errichtung von Fahrradabstellplätzen an Gebäuden, die vor dem Jahr 2000 errichtet wurden, mit 200 Euro pro Abstellplatz. „Diese Förderung wird weiterhin vom Land um 100 Euro aufgestockt“, informiert Landesrat Johannes Rauch.

Falsche Abstellanlagen können Räder beschädigen und machen sie zur leichten Beute für Fahrraddiebe. Wer von der Haustür zum Fahrrad einen Umweg einlegen muss oder sein Fahrrad nicht im Trockenen abstellen kann, fährt oft gar nicht. „Das Land Vorarlberg fördert deshalb auch 2018 jeden Abstellplatz, der an älteren Gebäuden nachgerüstet wird, mit weiteren 100 Euro“, sagt der Landesrat.

Das Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus unterstützt alle Abstellplätze, die in hoher Qualität neu errichtet werden, und die zu einem Gebäude gehören, das vor 2000 errichtet wurde. Zusätzlich zu dieser Bundesförderung, die pro Abstellplatz 200 Euro beträgt, können Gemeinden, Betriebe und Vereine nun auch weiterhin zusätzliche 100 Euro Unterstützung durch das Land Vorarlberg beantragen. „Fahrradparken ist mir ein großes Anliegen“, sagt Landesrat Rauch: „AlltagsradlerInnen kennen meist die Ärgernisse mit nassen Sätteln, verbogenen Felgen oder gar gestohlenen Fahrrädern. Wir wollen noch mehr Menschen zum Radfahren bewegen, und wollen jenen, die schon oft mit dem Rad unterwegs sind, die besten Bedingungen bieten. Dafür brauchen wir auch Top-Abstellplätze. Mit der Förderung wollen wir v.a. Wohnbauträger, Arbeitgeber und Gemeinden im Land motivieren, noch stärker in hervorragende Abstellanlagen investieren.“ Die Förderung des Landes kann nicht von Privatpersonen beantragt werden.

Die Landesförderung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2018 begrenzt.

Facts zur Förderung:
-   Förderfähig sind Investitionen zur Errichtung von überdachten Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (Straßengrundstück gemäß Grundstückskataster) errichtet werden.
-   Maximal können Abstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden.
-   Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften.
-   Einreichungen sind bis 31.12.2018 möglich.
-   Die Förderhöhe durch das Land beträgt pro Abstellplatz 100 Euro, ist aber mit 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Gefördert werden nur Abstellplätze, für die auch eine schriftliche Förderbestätigung des Bundes vorliegt.
-   Die Förderhöhe des Bundes beträgt pro Abstellplatz 200€ bzw. 400€ pro Abstellplatz mit E-Ladestation, sofern für diese den Nachweis „Strom aus erneuerbaren Energieträgern“ erbracht werden kann. Die Förderung ist mit 30% der förderungsfähigen Kosten begrenzt wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
-   Förderrichtlinie des Bundes: www.umweltfoerderung.at/betriebe/sanierung-fahrradparken/navigator/fahrzeuge-2/sanierung-fahrradparken-2.html  
-   Förderrichtlinie des Landes: www.vorarlberg.at/pdf/richtliniesanierungfahrrad.pdf

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