Presseaussendung · 08.02.2018 Krankenkassen – Wallner: "Budgethoheit bleibt bei den Ländern" Landeshauptmann: "Im Regierungsprogramm Vereinbartes muss eingehalten werden" – Einhebung der Sozialversicherungsbeiträge soll über Sozialversicherung erfolgen

Veröffentlichung
Donnerstag, 08.02.2018, 10:44 Uhr
Themen
Gesundheit/Finanzen/VGKK/Wallner
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Vorarlberg schaue ganz genau darauf, dass die geplante Reform der Sozialversicherungen nach den im Regierungsprogramm festgelegten Vereinbarungen erfolgt. "Das heißt: Finanz- und Planungssicherheit bleiben in den Ländern und länderspezifische Versorgungsinteressen müssen gewahrt werden", streicht Landeshauptmann Markus Wallner die für ihn zentralen Eckpunkte heraus. Und auch die Einhebung der Sozialversicherungsbeiträge soll weiter bei den jeweiligen Kassen liegen.

Wallner erinnert an die diesbezüglich wichtigsten Passagen im Regierungsübereinkommen: Die künftige Reform der Sozialversicherungen wird in einem gemeinsamen Prozess zwischen Bund und Ländern umgesetzt. Damit wird gewährleistet, dass die Interessen und die Gelder der Versicherten auf Länderebene erhalten bleiben, so Wallner. "Bei aller Reformbereitschaft war uns immer wichtig, die Budgethoheit, Rücklagen und Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Sozialversicherung auch künftig zu behalten", betont der Landeshauptmann: "Das Geld bleibt also in den Ländern".

"Uns war wichtig, dass gut funktionierende und gut wirtschaftende Krankenkassen nicht für ihren Erfolg in der Vergangenheit bestraft werden und andere Kassen auf Kosten Dritter saniert werden", so Wallner weiter. Deshalb habe man eine gesetzlich festgelegte Budgetautonomie und den Erhalt der bisherigen Rücklagen auf Landesebene eingefordert. "Darauf werden wir beharren", bekräftigt der Vorarlberger Landeshauptmann. Bezüglich Beitragseinhebung wurde mit dem Bund vereinbart, dass diese bei der Sozialversicherung bleiben soll, betont Wallner.

Unterstützt wird von Wallner das Ziel der geplanten Reformen: Am Ende des Prozesses soll eine Reduktion der Sozialversicherungsträger, eine Abschaffung der Mehrfachversicherung und eine Senkung der Verwaltungskosten stehen.

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