Presseaussendung · 18.04.2018 "Wichtiger Lückenschluss im Fremdenrecht" Landesrat Gantner: Wiederholten Forderungen des Landes Vorarlberg wird entsprochen

Veröffentlichung
Mittwoch, 18.04.2018, 12:22 Uhr
Themen
Sicherheit/Fremdenrecht/Gantner
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Landesrat Christian Gantner begrüßt die am Mittwoch, 18. April, im Ministerrat beschlossene Fremdenrechtsnovelle. Damit werden einige wesentliche Lücken im Vollzug des Fremdengesetzes geschlossen, sagt Gantner.

So wird etwa die Abschiebung von rechtskräftig verurteilten ausländischen Straftätern erleichtert. Weiters wird es im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung künftig möglich sein, dass inhaftierte ausländische Straftäter ohne Bleiberecht nach Verbüßung ihrer Haftstrafe nicht mehr auf freien Fuß gesetzt werden, sondern in Schubhaft kommen. Zudem ist eine rasche Erledigung von Asylanträgen mit geringer Erfolgsaussicht vorgesehen.

"Durch diese gesetzlichen Änderungen wird wiederholten Forderungen des Landes Vorarlberg entsprochen und es werden auch wichtige Punkte im Regierungsprogramm der Bundesregierung umgesetzt", betont Landesrat Gantner.

Im Zuge der Fremdenrechtsnovelle wird auch die grundsätzliche Wartefrist für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft für anerkannte Flüchtlinge von sechs auf zehn Jahre angehoben, um eine bessere Integration der Asylberechtigten in die Gesellschaft zu ermöglichen. "Die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut und steht am Ende einer erfolgreichen Integration auf Basis des Förderns und Forderns. Mir ist es weiterhin besonderes wichtig, dass im Land – aufbauend auf einem möglichst breiten Konsens – die Integration weiter entwickelt wird", so Landesrat Gantner.

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